Quelle: Erwin Wodicka, Bilderbox
Das Radfahren ist in zwei Gesetzen geregelt:
- Straßenverkehrsordnung (StVO): wichtige Basisregelungen
- "Fahrradverordnung" des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT): Regelungen zu zB. Ausrüstungserfordernisse für Fahrräder und Fahrradanhänger
Beide Gesetze können über das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (RIS) abgefragt werden.
Für Radfahrprüfungen sind die Bezirkshauptmannschaften zuständig.