Wer wird gefördert?
Förderbar sind grundsätzlich jene Personen, die Eigentum an der zu verbauenden Liegenschaft begründet haben, das geförderte Objekt mit Hauptwohnsitz beziehen, ihre bisherigen Miet- und Eigentumsrechte der letzten fünf Jahre aufgeben und deren Einkommen gewisse Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Die Voraussetzungen der "förderbaren Person" (siehe "Begriffe zum Thema Wohnen") müssen erfüllt sein.
Was wird gefördert?
- Die Errichtung von Eigenheimen, Reihenhäuser oder Doppelhäuser mit höchstens zwei Wohnungen sowie der Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitiger Neubau eines Eigenheims.
- Das Ansuchen ist von der Person vor Baubeginn einzureichen, in deren Eigentum die Liegenschaft ist. D.h. ein Grundbuchsauszug lautend auf deren Namen ist Voraussetzung. Kaufverträge etc. sind nicht ausreichend.
- Jede Wohnung muss eine Mindestgröße von 80 m² aufweisen.
Wie wird gefördert?
Die Basishöhe des geförderten Hypothekardarlehens beträgt 75.000 Euro.
Mögliche Förderzuschläge zum Basisdarlehen:
Details zu den Förderzuschlägen entnehmen Sie dem Anhang 2 "Information" des Antragformulars.
- 15.000 Euro Darlehen
für jedes Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Hauptwohnsitz im gemeinsamen Haushalt der antragstellenden Person gemeldet ist und für das die Familienbeihilfe bezogen wird. - 20.000 Euro Darlehen
für jedes Kind mit erhöhter Familienbeihilfe auf Grund erheblicher Behinderung, das zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Hauptwohnsitz im gemeinsamen Haushalt der antragstellenden Person lebt. - 15.000 Euro Darlehen
bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe an der thermischen Hülle (davon ausgenommen sind erdberührte Dämmschichten).
Konkrete Erläuterungen zum Thema "Verwendung von nicht mineralölbasierten Dämmstoffen" finden Sie im Formular "Bauteilbeschreibung Neubau". - 5.000 Euro Darlehen
wenn das Eigenheim barrierefrei errichtet wird. Konkrete Erläuterungen zum Thema "Barrierefreiheit" finden Sie im Formular "Bauteilbeschreibung Neubau". - 3.000 Euro Darlehen
wenn das Eigenheim in einem Siedlungsschwerpunkt mit bestmöglicher Infrastruktur errichtet wird. - 25.000 Euro Darlehen
für die Errichtung einer zweiten Wohnung - 20.000 Euro Darlehen
bei der Errichtung von Reihenhäusern und Doppelhäusern, sofern die Anlage aus mindestens drei Reihenhäusern bzw. zwei Doppelhäusern besteht, deren zugeordnetes Grundstück einschließlich der verbauten Fläche im Durchschnitt für jedes Eigenheim der Gesamtanlage 400 m² nicht übersteigt. Die Reihenhäuser und Doppelhäuser müssen über eine zusammenhängende thermische Hülle verfügen. Diese Objekte dürfen nur aus einer Wohnung bestehen. Reihen-/Doppelhäuser, die auf einer eigenen Parzelle errichtet werden, können eine zweite Wohnung aufweisen, nicht jedoch im Wohnungseigentum.
Förderaktion 2024/2025 mit 1,5 % p.a. Fixverzinsung:
Die Förderung erfolgt in Form von Zinsenzuschüsse zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft mit einer Laufzeit von 35 Jahren und einer Fixverzinsungsperiode in den ersten 20 Jahren der Darlehenslaufzeit.
Für die förderbare Person beträgt die Verzinsung aufgrund des gewährten Zinsenzuschusses während der Fixverzinsungsperiode 1,5 % p.a. Die Förderung besteht aus Zinsenzuschüssen durch das Land Oberösterreich für die ersten 20 Jahre, wobei gemäß Finanzausgleichsgesetz 2024 bis zum 31.12.2028 Zweckzuschüsse des Bundes eingerechnet werden.
Nach der Fixverzinsungsperiode gilt eine variable Verzinsung auf Basis des 3-Monats-Euribors zuzüglich eines Aufschlags von max. 112 Basispunkten. Der so gebildete Zinssatz gilt für die restliche Darlehenslaufzeit.
Achtung: Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für die Inanspruchnahme dieser Förderung eine Förderzusicherung bis spätestens 31.12.2025 ausgestellt werden muss. Wir ersuchen Sie daher dringend, das Förderansuchen vollständig mit den genannten Unterlagen einzureichen, sodass ehestmöglich mit der Bearbeitung des Ansuchens begonnen werden kann! Für Anträge, die nach dem 30.09.2025 beim Amt der Oö. Landesregierung einlangen, kann nicht garantiert werden, dass die Förderzusicherung noch rechtzeitig ausgestellt werden kann!
Förderungsvorgang:
A. Energiesparende Bauweise
Der Nachweis über die energetischen Anforderungen erfolgt durch einen kostenlosen energetischen Befund des OÖ Energiesparverbands.
Zu diesem Zweck senden Sie bitte die "Bauteilbeschreibung Neubau" (siehe Antragsformular), eine Kopie Ihres Bauplans und eine Kopie Ihres Energieausweises direkt an den OÖ Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz.
Tipp: Senden Sie die Unterlagen an den OÖ Energiesparverband wenn möglich bereits vor Ihrer Antragstellung bei der Abteilung Wohnbauförderung. Wenn der energetische Befund bereits bei Antragstellung vorliegt, verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Abteilung Wohnbauförderung wesentlich!
B. Vorzeitiger Baubeginn
Mit dem Bau darf erst nach Erteilung des vorzeitigen Baubeginns durch die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, begonnen werden. Voraussetzung ist ein vollständig ausgefülltes und mit allen erforderlichen Unterlagen versehenes Ansuchen.
Es erfolgt eine fördertechnische und energietechnische Überprüfung, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Sollten Fragen diesbezüglich auftauchen, wird die Abteilung mit den antragstellenden Personen in Kontakt treten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zum Baubeginn keinen Rechtsanspruch auf die Förderung begründet.
C. Förderungszusicherung
Die Bewilligung und die Förderungszusicherung erfolgen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
Voraussetzung für die Auszahlung des Hypothekardarlehens ist die grundbücherliche Sicherstellung und Fertigstellung des Rohbaus mit Bedachung.
Voraussetzungen der Darlehensauszahlungen:
Nach Erhalt der Förderungszusicherung wird sich die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft (Tel. 0732/7639-0) um die Darlehensabwicklung bemühen. Sie wird von Ihnen folgende Unterlagen anfordern:
- Rohbaubestätigung (mit Dach); Ausstellung erfolgt durch die Gemeinde.
- Rücksendung des gerichtlich oder notariell beglaubigten Schuldscheines.
- Der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft bleibt es unbenommen, weitere erforderliche Nachweise, vor allem im Hinblick auf die Absicherung des Darlehens, zu verlangen
Aus der Förderung erwachsen Ihnen nachstehende Verpflichtungen:
- Bezug des geförderten Eigenheims innerhalb von drei Jahren ab Datum der Zusicherung.
- Aufgabe sämtlicher Wohnungen (Miet- und Eigentumswohnungen), die in den letzten fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Förderungszusicherung, bewohnt wurden, spätesten sechs Monate nach Bezug des geförderten Eigenheims. Mietverträge sind zu kündigen, Eigentum ist zu verkaufen.
- Widmungsgemäße Verwendung, das heißt das Wohnobjekt muss von den antragstellenden Personen selbst mit Hauptwohnsitz bewohnt werden. Ehepaare und eingetragene Partner müssen denselben Hauptwohnsitz haben. Eine geförderte zweite Wohnung muss mit Hauptwohnsitz von nahestehenden Personen bewohnt werden.
- Diese Förderungsauflagen sind 20 Jahre einzuhalten. Werden diese Verpflichtungen nicht erfüllt, erfolgt die Einstellung bzw. Rückforderung der Zuschüsse!
- Aufgrund der Vorgaben der Bundesregierung sind gemäß § 29a Finanzausgleichsgesetz 2024 für die Dauer von 25 Jahre die antispekulativen Maßnahmen des § 15h WGG sinngemäß zu erfüllen, unabhängig davon ob die Förderung eventuell vorzeitig getilgt wurde.
Wichtige Hinweise:
- Jede Wohnung hat eine Mindestgröße von 80 m² aufzuweisen.
- Förderungsvoraussetzung ist der Einsatz eines hocheffizienten alternativen Energiesystems (Konkrete Hinweise – siehe Antragsformular "Bauteilbeschreibung Neubau").
- Grundlagen für die Gewährung der Förderung bilden der energetische Befund, der diesem Befund zugrunde liegende Bauplan und die diesem Befund zugrunde liegende "Bauteilbeschreibung Neubau".
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Bitte übermitteln Sie keine Originalunterlagen, da diese nicht retourniert werden können.
- Aktueller Grundbuchsauszug
- Rechtskräftiger Baubewilligungsbescheid
- Energetischer Befund des OÖ Energiesparverbands
Zu diesem Zweck senden Sie bitte die "Bauteilbeschreibung Neubau" (siehe Beilage), eine Kopie Ihres Bauplans und eine Kopie Ihres Energieausweises direkt an den OÖ Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz - Färbige Ausfertigung oder Farbkopie des baubehördlich genehmigten Bauplans
- Einkommensnachweis für das vorangegangene Kalenderjahr aller im Grundbuch angeführten Personen und der Personen, die mit diesen in einer Lebensgemeinschaft, Ehe oder eingetragenen Partnerschaft leben (auch wenn diese im Grundbuch nicht angeführt sind). Der Nachweis ist zu erbringen durch Jahreslohnzettel (vom Arbeitgeber ausgestellt, kein FinanzOnline Ausdruck), gegebenenfalls Einkommensteuer-bzw. Einheitswertbescheid, Bestätigung über Bezug von Arbeitslosen-, Kinderbetreuungs- und Wochengeld, bedarfsorientierte Mindestsicherung, Notstandshilfe u.dgl.
- Bestätigung des Finanzamts über den Bezug von Familienbeihilfe
- Für Staatsangehörige eines Nicht-EWR-Staates: siehe unter "Begriffe zum Thema Wohnen" => "Förderbare Personen"
Hinweis:
Eine Bearbeitung ist nur dann möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen angeschlossen sind.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular vor Baubeginn an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung (Tel. 0732/7720-14143), zu richten.
Für Fragen zur energiesparenden Bauweise, zum energetischen Befund, zur barrierefreien Bauweise sowie zu nicht-mineralölbasierten Dämmstoffen steht auch der OÖ Energiesparverband, 4020 Linz, Landstraße 45, Tel. 0800/205 206 kostenlos oder Tel. 0732/7720-14860 zur Verfügung.
Formular
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Errichtung einer Doppelhaus-/Reihenhausanlage (SGD-Wo/E-32)
Ansuchen um Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn
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