Wer wird gefördert?
- Öffentliche Bibliotheken in Trägerschaft von Gemeinden
- Öffentliche Bibliotheken in Trägerschaft von Pfarrgemeinden
- Öffentliche Bibliotheken in kooperativer Trägerschaft
- Öffentliche Bibliotheken die als Vereine organisiert sind
Was wird gefördert?
Veranstaltungen der öffentlichen Bibliotheken, die in den Sommerferien stattfinden.
Welche Aktivitäten werden nicht als Veranstaltung angesehen?
- Das Verteilen der Lesepässe
- Kostenloses Entlehnen in den Sommerferien
- "Belohnungen" mit Eisgutscheinen oder Ähnlichem
Wie wird gefördert?
Mit einer Spende in Höhe von 200 Euro.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Abgabe der Jahresmeldung an den Büchereiverband Österreichs (BVÖ).
- Wochenöffnungszeit von mindestens vier Stunden, verteilt auf mindestens 2 Tage.
- Zumindest eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter verfügt über eine bibliothekarische Fachausbildung oder befindet sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer bibliothekarischen Fachausbildung.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular bis spätestens 15. September des jeweiligen Kalenderjahres an die Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft zu richten.