Leseinitiative in den Sommerferien

Kinder und Jugendliche sollen mit dieser jährlichen Aktion auch in den Sommerferien mit Veranstaltung zum Lesen animiert werden.

Wer wird gefördert?

  • Öffentliche Bibliotheken in Trägerschaft von Gemeinden
  • Öffentliche Bibliotheken in Trägerschaft von Pfarrgemeinden
  • Öffentliche Bibliotheken in kooperativer Trägerschaft
  • Öffentliche Bibliotheken die als Vereine organisiert sind

Was wird gefördert?

Veranstaltungen der öffentlichen Bibliotheken, die in den Sommerferien stattfinden.

Welche Aktivitäten werden nicht als Veranstaltung angesehen?

  • Das Verteilen der Lesepässe
  • Kostenloses Entlehnen in den Sommerferien
  • "Belohnungen" mit Eisgutscheinen oder Ähnlichem

Wie wird gefördert?

Mit einer Spende in Höhe von 200 Euro.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Abgabe der Jahresmeldung an den Büchereiverband Österreichs (BVÖ).
  • Wochenöffnungszeit von mindestens vier Stunden, verteilt auf mindestens 2 Tage.
  • Zumindest eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter verfügt über eine bibliothekarische Fachausbildung oder befindet sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer bibliothekarischen Fachausbildung.

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag ist mittels Formular bis spätestens 15. September des jeweiligen Kalenderjahres an die Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft zu richten.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: