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Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Seuche, die Haus- und Wildschweine betrifft. Für den Menschen stellt sie keine Gesundheitsgefährdung dar.

Allgemeines

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine äußerst ansteckende, in der Regel tödlich verlaufende Seuche. Sie befällt Haus- und Wildschweine, stellt jedoch für andere Tiere und Menschen keine Gesundheitsgefährdung dar.

In Österreich ist die ASP bisher nicht aufgetreten. Die Gefahr der Einschleppung ist durch die zahlreichen Fälle in Nordosteuropa jedoch sehr hoch.

Ein Ausbruch in Österreich hätte schwerwiegende Folgen für Tiere und landwirtschaftliche Betriebe. Die Seuchenbekämpfung im Wildschweinebestand ist schwer möglich. Durch entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen soll die Einschleppung in Hausschweinebestände verhindert werden.

Die Afrikanische Schweinepest wird vor allem durch infizierte Schweine und das Verfüttern kontaminierter Speiseabfälle übertragen. Das Virus kann aber auch über nicht gereinigte und desinfizierte Fahrzeuge, Ausrüstung und unsaubere Kleidung weiterverbreitet werden.

Die obersten Ziele sind eine Einschleppung nach Österreich zu verhindern und allfällige Ausbrüche bei Wildschweinen oder Hausschweinen möglichst frühzeitig zu erkennen, um so schnell wie möglich Maßnahmen zur Eindämmung setzen zu können. Dafür sind die Veterinärbehörden auf Hilfe verschiedener Bevölkerungsgruppen angewiesen, die einen sehr wichtigen Beitrag leisten können.

 

Informationen für Schweinebetriebe

  • Jeder Verdacht auf das Vorliegen der ASP im Schweinebestand ist der Betreuungstierärztin bzw. dem Betreuungstierarzt zu melden und in weiterer Folge der zuständigen Amtstierärztin oder dem zuständigen Amtstierarzt anzuzeigen.
  • Die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen kann einen Eintrag von ASP in Schweinebetriebe verhindern.
  • Jeglicher direkte und indirekte Kontakt zwischen Wildschweinen und Hausschweinen ist zu verhindern.
  • Kein Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine
  • Keine betriebsfremden Personen in den Stall lassen
  • Personen, die den Stall betreten, müssen saubere betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung tragen
  • Mäuse und Ratten sind konsequent zu bekämpfen
  • Tiertransportfahrzeuge sind nach jedem Transport zu reinigen und zu desinfizieren.

 

Weitere Informationen

für Jäger und Jägerinnen:

  • Krankheitsverdächtige Tiere sind zu erlegen und der Veterinärbehörde zu melden.
  • Verendete Wildschweine sind der Veterinärbehörde zu melden.
  • Kadaver nicht von der Fundstelle entfernen!
  • Besondere Vorsicht ist bei Jagdreisen in betroffene Länder geboten.

 

für Reisende:

  • Reisende und Transporteure die aus betroffenen Ländern nach Österreich kommen, werden angehalten, Speisereste nur in verschlossenen Müllcontainern zu entsorgen.
  • Illegal mitgebrachte Lebensmittel, die unsachgemäß entsorgt werden, können eine Ansteckungsquelle für Wildschweine darstellen.

 

für Forstarbeiter und Forstarbeiterinnen:

  • Verendete und krankheitsverdächtige Wildschweine sind der Veterinärbehörde zu melden.
  • Kadaver nicht von der Fundstelle entfernen!

 

für Tierärzte und Tierärztinnen:

  • Betreuungstierärztinnen und Betreuungstierärzte von schweinehaltenden Betrieben können am direktesten die Achtsamkeit der Tierhalterinnen und Tierhalter zur Afrikanischen Schweinepest erhöhen und die Bedeutung der Biosicherheit als Vorbeugemaßnahme vermitteln.
  • Jeder Verdacht auf das Vorliegen der ASP ist der Veterinärbehörde zu melden.

 

 

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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