Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Beschäftigung eines Menschen mit einem höheren Grad der Beeinträchtigung am 1. Arbeitsmarkt.
- Der Inklusionszuschuss wird nur bei einem vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis gewährt, welches ab dem 1. September 2024 abgeschlossen wird.
- hoher Unterstützungs- und Begleitbedarf des Menschen mit Beeinträchtigungen (Person hat vorher landesgesetzliche Leistungen der Fähigkeitsorientierten Aktivität oder Geschützten Arbeit in Anspruch genommen.)
- Vorliegen eines Schulungsplanes, regelmäßiges Feedback über Arbeitsleistung (Onboardingprozess)
- Einbindung in die „Sozialstruktur“ des Unternehmens
- Sicherstellen einer sozialen Begleitung durch MentorInnen oder externe Begleitung
- Beantragung der Begünstigteneigenschaft beim Sozialministerium
- Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Unternehmen, Gemeinden und Gemeindeverbände
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 1.276 Euro pro Monat.
Zunächst befristet für 1 Jahr – Weitergewährung erfolgt auf Grundlage von begründeten Minderleistungen in Abstimmung mit dem Sozialministerium.
Abwicklung / Antragstellung
Der Zuschuss ist zunächst befristet für ein Jahr ab dem Vorliegen eines zeitlich unbefristeten Dienstverhältnisses.
Einzureichende Unterlagen zum Antrag
- Schulungsplan inkl. Onboarding-Prozess
- Auszug aus dem Firmenbuch, Gewerbe- oder Vereinsregister
- Dienstvertrag
- Lohnkonto- oder Monatslohnzettel
- Gegebenenfalls Fördermitteilung anderer Stellen (z.B. AMS, SMS, …)