Oö. Inklusionszuschuss für Unternehmen / Gemeinden

Bei Beschäftigung eines Menschen mit einem höheren Grad der Beeinträchtigung am 1. Arbeitsmarkt wird der Oö. Inklusionszuschuss gewährt. Dieser wird finanziert aus Mitteln des Landes Oberösterreich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Beschäftigung eines Menschen mit einem höheren Grad der Beeinträchtigung am 1. Arbeitsmarkt.
  • Der Inklusionszuschuss wird nur bei einem vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis gewährt, welches ab dem 1. September 2024 abgeschlossen wird.
  • hoher Unterstützungs- und Begleitbedarf des Menschen mit Beeinträchtigungen (Person hat vorher landesgesetzliche Leistungen der Fähigkeitsorientierten Aktivität oder Geschützten Arbeit in Anspruch genommen.)
  • Vorliegen eines Schulungsplanes, regelmäßiges Feedback über Arbeitsleistung (Onboardingprozess)
  • Einbindung in die „Sozialstruktur“ des Unternehmens
  • Sicherstellen einer sozialen Begleitung durch MentorInnen oder externe Begleitung
  • Beantragung der Begünstigteneigenschaft beim Sozialministerium
  • Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Unternehmen, Gemeinden und Gemeindeverbände

Wie hoch ist der Zuschuss?

Bis zu 1.276 Euro pro Monat.

Zunächst befristet für 1 Jahr – Weitergewährung erfolgt auf Grundlage von begründeten Minderleistungen in Abstimmung mit dem Sozialministerium.

Abwicklung / Antragstellung

Der Zuschuss ist zunächst befristet für ein Jahr ab dem Vorliegen eines zeitlich unbefristeten Dienstverhältnisses.

Einzureichende Unterlagen zum Antrag

  • Schulungsplan inkl. Onboarding-Prozess
  • Auszug aus dem Firmenbuch, Gewerbe- oder Vereinsregister
  • Dienstvertrag
  • Lohnkonto- oder Monatslohnzettel
  • Gegebenenfalls Fördermitteilung anderer Stellen (z.B. AMS, SMS, …)

Formular

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