Wer wird gefördert?
Förderungswerberin bzw. Förderungswerber im Sinne dieser Richtlinie sind Bewerberinnen bzw. Bewerber um Zuwendungen im Sinne des § 3 TKG 2021, die Betreiberin bzw. Betreiber von Kommunikationsnetzen im Sinne des § 4 Z 25 TKG 2021 sind. Die Förderungswerberin bzw. der Förderungswerber darf auf keinem Endkundenmarkt für elektronische Kommunikationsdienste vertreten sein. Im Übrigen gilt Punkt 4.3. der Sonderrichtlinie BBA2030:ON des Bundes mit der Ausnahme, dass keine Förderanträge von Konsortien zulässig sind.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogrammes OpenNet OÖ Lückenschluss wird ein Schluss von Lücken in der Versorgung mit leistungsstarkem Breitbandinternet bei gleichzeitiger Flächendeckung verfolgt.
Die maximal förderbaren Kosten je neu erschlossenen Haushalt betragen Euro 11.000 netto exkl. USt. Die maximal förderbaren Kosten je Vorhaben betragen Euro 1.000.000 netto exkl. USt.
Jedes nach dieser Richtlinie förderbare Vorhaben muss zumindest 20 Haushalte, aber maximal 100 Haushalte umfassen. Ein Vorhaben kann auch den Lückenschluss von Haushalten in mehreren Gemeinden umfassen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung im Rahmen dieses Programmes wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Der kumulierte Förderungssatz des Bundes und des Landes Oberösterreich beträgt maximal 85 Prozent.
Abwicklung / Antragstellung
Das Land Oberösterreich beauftragt die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) mit der Durchführung und Abwicklung der Förderfälle nach der gegenständlichen Richtlinie. Ansuchen sind im Ausschreibungszeitraum über das Förderportal der FFG einzubringen: