Fördercall für Zusatzschwerpunkten im Rahmen der Antiatom-Offensive des Landes 2025

Das Land Oberösterreich lädt Interessenten ein, einen Förderungsantrag für Zusatzschwerpunkte im Rahmen der Antiatom-Offensive des Landes 2025 einzureichen. Einreichfrist ist der 15. Jänner 2025.

Wer wird gefördert?

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften (u.a. OG, KG) inkl. Mischformen (z.B.:GmbH & Co KG)
  • Juristische Personen des privaten Rechts (u.a. Vereine, GmbH)
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausgenommen Bund und Länder

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Antiatom-Offensive des Landes werden für 2025 Zusatzschwerpunkte festgelegt. 

a) Tschechisches Energiekonzept - alternative Szenarien

Zweck dieses Zusatzschwerpunktes ist die Auslotung von Möglichkeiten für ein neues zukunftsfähiges Energiekonzeptes basierend auf den schon vorhandenen alternativen Konzepten, mit entsprechender Aktualisierung und mit Schwerpunkt Übergangsphase vom bestehenden Zustand hin zu einem Zustand mit erneuerbarer Energie.

b) Zukunft Stromversorgung – ein Vergleich Kernenergie vs. Erneuerbare Energie – eine Frage der Kosten

Zweck dieses Zusatzschwerpunktes ist die Darstellung und der realitischen Vergleiche der Kosten der Kernenergie im Vergleich zu Photovoltaik bzw. Windkraft / Wasserkraft inklusive Betrachtung etwaiger Netzausbaukosten

c) Zukunft Öffentlichkeitsarbeit der Antiatom-Offensive des Landes

Zweck dieses Zusatzschwerpunktest ist die Darstellung von Maßnahmen wie eine zielgerichtete Information der Öffentlichkeit im Rahmen der Antiatom-Offensive des Landes erfolgen könnte und infolge wie eine Öffentlichkeitsarbeit in den Zielländern und zwischen den Vereinen koordiniert werden könne.  

Die Details zu den Schwerpunkten und Projektzielen sind unter nachstehenden Link abzurufen.

Abwicklung / Antragstellung

Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:

Antragstellung

Sie übermitteln innerhalb der Einreichfrist einen aussagefähigen Projektplan mit einem 

  • Formlosen Förderungsantrag
    • Kontaktdaten
    • E-Mail, Adresse, Telefon, Kontaktperson
    • Bankverbindung
    • Art des Antragstellers (Unternehmen, Verein, Gemeinde, Sonstiges)
  • Kurze Projektbeschreibung 
  • Kostenschätzung (Sachkosten, Personalkosten)

Zur Fristwahrung genügt die elektronische Übersendung der oben angeführten Unterlagen an die E-Mailadresse foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at

Hinweis: Der Umfang des „Projektplans“ darf maximal 5 A4-Seiten betragen und keine Anlagen haben. Internetlinks dürfen verwendet werden.

Projektpläne, welche die maximale Seitenanzahl überschreiten, nicht fristgerecht eingehen oder unvollständig sind, können im Bewertungsverfahren nicht berücksichtigt werden

Beurteilung

Der Antiatom-Beauftragte des Landes beruft eine Fachjury ein, welche die eingereichten Projekte anhand der Bewertungskriterien der einzelnen Projekte überprüft und deren Förderfähigkeit nach dem Mehrheitsprinzip in einer anonymen Abstimmung für eingereichte Projekte beurteilt. 
Die Fachjury besteht aus dem Anti-Atom-Beauftragten des Landes Oö., einem Vertreter der Gruppe Strahlenschutz und einem Vertreter der Gruppe Förderungen der Abteilung Umweltschutz. 
Die Fachjury behält sich vor, im Rahmen der Jurysitzung eine Kurz-Präsentation der vorgelegten Projekte einzufordern. 

Genehmigung/Auszahlung

Bewertungskriterien

  • In die Bewertung der Projektpläne und Prüfung der Förderanträge fließen die für das jeweilige Projekt definierten Bewertungskriterien ein.
  • Für die Auszahlung der Förderung fließt die Erreichung der definierten Ergebnis- und Entscheidungskriterien für das jeweilige Projekt ein. Als Grundlage gilt der Projektendbericht 

Auszahlung der Förderung

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Raten.

  • Die Auszahlung der ersten Rate in der Höhe von 50 % der zugesagten Förderung erfolgt nach Förderzusage sowie nach Rückübermittlung der notwendigen Förderungserklärung an die Förderstelle.
  • Die zweite Rate nach Vorlage der Abrechnung aller notwendigen Unterlagen wie
    • Projektendbericht. Der Projektendbericht hat eine Zusammenfassung auf maximal 2 A4-Seiten zu beinhalten. 
    • ebenso ist eine Abrechnungsaufstellung mit Sachkosten, Personalkosten samt Belegen der Förderstelle vorzulegen. 

Nach erfolgter Prüfung der Abrechnungsunterlagen erhalten die Förderwerber eine Information über die Höhe der ausbezahlten Restrate, Die Gesamtförderung ist mit der Hohe der genehmigten Förderung begrenzt

Zwischenpräsentation

Nach Förderzusage behält sich der Antiatom-Beauftragte vor, Zwischenergebnisse und etwaige Präsentationen dieser Zwischenergebnisse anzufordern.

Rechtsgrundlage

Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF

Laufzeit/Einreichfrist

Die Laufzeit für diesen Fördercall läuft von November 2024 bis 15. Jänner 2025. Alle Einreichungen die nach dem 15. Jänner 2025 einlangen, müssen abgelehnt werden. 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: