Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Personal
4021 Linz • Bahnhofplatz 1
Telefon (+43 732) 77 20-112 01
E-Mail persd.post@ooe.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Studienbegleitendes Dienstverhältnis für Medizinstudent/inn/en

Um die bestehende Gesundheitsversorgung in Oberösterreich zu unterstützen, werden mit speziell gewidmeten Studienplätzen gezielt Medizinerinnen und Mediziner für den öffentlichen Gesundheitsdienst ausgebildet (§ 71c Universitätsgesetz). Dafür konnten das Land Oberösterreich und die Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH (OÖG) insgesamt 10 Medizin-Studienplätze an der JKU Linz (sog Sub-Quote) vergeben.

Da dieses Kontingent nicht zur Gänze ausgeschöpft wurde, bringt das Land Oberösterreich unter den zum Bachelorstudium der Humanmedizin an der JKU zugelassenen Studierenden insgesamt 5 studienbegleitende Dienstverhältnisse mit anschließender Anstellung als Amtsärztin bzw. Amtsarzt oder medizinische/r Sachverständige/r im öffentlichen Gesundheitsdienst beim Land zur Ausschreibung.

Erfolgreiche Bewerberinnen bzw. Bewerber für diese Stellen, verpflichten sich nach Unterzeichnung eines Dienstvertrags dazu, nach erfolgter Ausbildung mindestens für 10 Jahre als Amtsärztin bzw. Amtsarzt oder medizinische/r Sachverständige/r beim Amt der Oö. Landesregierung /Bezirkshauptmannschaften tätig zu sein.
Mit Beginn des Dienstverhältnisses erhalten Sie dafür während des Studiums eine Ausbildungsvergütung in der Höhe von 1.000 Euro brutto (14 x jährlich).

Die Bewerbung um ein solches studienbegleitendes Dienstverhältnis mit anschließender Anstellung als Amtsärztin bzw. Amtsarzt oder medizinische/r Sachverständige/r im öffentlichen Gesundheitsdienst beim Land ist ab 1. Oktober bis 31. Dezember 2024 möglich.

Nähere Informationen entnehmen Sie der Ausschreibung des Landes OÖ.

Im Falle Ihrer (erfolgreichen) Bewerbung, erfolgt der Abschluss eines Dienstvertrages (siehe Link zum Sondervertrag) mit dem Land OÖ.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und über Ihre Bewerbung!

Ausschreibung/Vertrag

Jetzt Bewerben

FAQs zu diesen studienbegleitenden Dienstverhältnissen

Sie erhalten während des Studiums ein Gehalt von 1.000 Euro brutto pro Monat (inflationsangepasst, derzeit sind das pro Jahr 14.000 Euro brutto). Sie müssen während der Studienzeit allerdings nicht für das Land arbeiten, abgesehen von einem maximal 4-wöchigen Praktikum pro Jahr, in der vorlesungsfreien Zeit.
Die Familienbeihilfe bleibt Ihnen bei dieser Einkommenshöhe während dieses Studiums derzeit erhalten. Sie sind von Beginn des Studiums an als Vertragsbedienstete/r des Landes bei der Krankenfürsorge für Landesbedienstete (KFL) kranken- und unfallversichert, sowie arbeitslosen- und pensionsversichert.
Während Ihrer gesamten Ausbildung werden Sie durch eine Mentorin bzw. einen Mentor des Dienstgebers betreut.

Im Dienstvertrag ist ein Toleranzsemester vorgesehen; das heißt 1 Semester über der Mindeststudiendauer/"Studienabschnitt" (Bachelorstudium/Masterstudium) wird akzeptiert, weitergehende Verzögerungen oder die Aufgabe des Studiums führen allerdings zur Vertragsbeendigung und lösen eine Zahlungspflicht bezüglich der Vertragsstrafe inklusive Ausbildungskostenrückersatz aus.

Die Höhe der Vertragsstrafe beginnt bei derzeit 51.000 Euro und steigert sich auf 150.000 Euro nach Abschluss des Studiums und sinkt mit jedem Jahr des Dienstes im öffentlichen Gesundheitswesen wieder aliquot ab (siehe dazu Punkt 21. des Sondervertrags).