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Studienplätze für eine Karriere im Bereich Public Health

Um die bestehende Gesundheitsversorgung der oberösterreichischen Bevölkerung zu unterstützen, werden mit speziell gewidmeten Studienplätzen gezielt Medizinerinnen und Mediziner für den öffentlichen Gesundheitsdienst ausgebildet (§ 71c Universitätsgesetz). Dafür können das Land Oberösterreich und die Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH (OÖG) gemeinsam insgesamt 10 Studienplätze vergeben.

Diese 10 Medizin-Studienplätze sind für Bewerberinnen bzw. Bewerber vorgesehen, die sich dazu verpflichten, nach erfolgter Ausbildung mindestens für 10 Jahre als Amtsärztin bzw. Amtsarzt oder medizinische/r Sachverständige/r beim Land Oberösterreich oder als Ärztin bzw. Arzt in medizinischen Sonderfächern in einer öffentlichen Klinik der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH (OÖG) tätig zu sein. Während des Studiums erhalten Sie dafür eine Ausbildungsvergütung in der Höhe von ca. 1.000 Euro brutto (14 x jährlich).

Die Bewerbung um einen Studienplatz im öffentlichem Interesse ist analog zum MedAT - Aufnahmetest bei uns ab 3. März bis 31. März 2025 möglich!

Nähere Informationen entnehmen Sie bitten den Ausschreibungen des Landes und der OÖG.

Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit als Amtsärztin bzw. Amtsarzt oder medizinische/r Sachverständige/r im öffentlichen Gesundheitsdienst beim Land haben, können Sie sich ab. 3. März 2025 für diese Studienplätze im öffentlichen Interesse bewerben.

Bei Interesse an einer Tätigkeit als Ärztin bzw. Arzt in bestimmten medizinischen Sonderfächern in einer öffentlichen Klinik der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH (OÖG), besuchen Sie bitte die Website der OÖG und bewerben Sie sich direkt dort.

Im Falle Ihrer (erfolgreichen) Bewerbung, erfolgt noch vor dem MedAT-Aufnahmetest 2025 der Abschluss eines Dienstvertrages (siehe Link zum Sondervertrag) mit dem Land oder der OÖG, der unter der Bedingung abgeschlossen wird, dass der MedAT- Aufnahmetest 2025 erfolgreich absolviert wird.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und über Ihre Bewerbung!

Hier finden Sie ab 3. März 2025 den Link zur Online-Bewerbung um Studienplätze im öffentlichen Interesse mit anschließender Tätigkeit als Amtsärztin bzw. Amtsarzt oder medizinische/r Sachverständige/r im öffentlichen Gesundheitsdienst beim Land

Ausschreibung/Vertrag

FAQs zu diesen studienbegleitenden Dienstverhältnissen

Ja, weil 5 % der Gesamtstudienplätze für den öffentlichen Gesundheitsdienst reserviert sind und gerade bei sehr knappen Ergebnissen Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Absolvierung dadurch steigen. Auf den Inhalt des MedAT-Aufnahmetests und seine Auswertung haben das Land und die OÖG keinerlei Einfluss.

Nein, der Dienstvertrag gilt immer nur für den aktuellen MedAT-Aufnahmetest und kann nicht ins Folgejahr mitgenommen werden.

Im Dienstvertrag ist ein Toleranzsemester vorgesehen; das heißt 1 Semester über der Mindeststudiendauer/“Studienabschnitt“ (Bachelorstudium/Masterstudium) wird akzeptiert, weitergehende Verzögerungen oder die Aufgabe des Studiums führen allerdings zur Vertragsbeendigung und lösen eine Zahlungspflicht bezüglich der Vertragsstrafe (inklusive Ausbildungskostenrückersatz) aus.

Nach derzeitigem Universitätsrecht bleibt zwar der Studienplatz erhalten, allerdings ist auch für diesen Fall eine Vertragsstrafe (inklusive Ausbildungskostenrückersatz) vorgesehen.

Die Höhe der Vertragsstrafe beginnt bei derzeit 52.785 Euro und steigert sich auf 155.250 Euro nach Abschluss des Studiums und sinkt mit jedem Jahr des Dienstes im öffentlichen Gesundheitswesen wieder aliquot ab.

Dann haben Sie die Wahl. Sie können den Vertrag binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe des MedAT-Aufnahmetestergebnisses kündigen, und zwar ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Sie können dieses Förderungs- und Verpflichtungsmodell aber auch weiterhin für sich nützen.

Sie erhalten während des Studiums ein Gehalt von 1.000 Euro brutto pro Monat (inflationsangepasst). Das sind derzeit 14.000 Euro brutto pro Jahr Gehalt und müssen während der Studienzeit nicht für das Land bzw. die OÖG arbeiten, ausgenommen ein maximal 4-wöchiges Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit pro Jahr. Die Familienbeihilfe bleibt Ihnen bei dieser Einkommenshöhe während dieses Studiums derzeit erhalten; Sie sind von Beginn des Studiums an als Vertragsbediensteter des Landes bei der Krankenfürsorge für Landesbedienstete (KFL) kranken- und unfallversichert, sind arbeitslosenversichert und pensionsversichert. Sie werden durch einen Mentor des Dienstgebers während Ihrer gesamten Ausbildung betreut.

Die schwer zu besetzenden Sonderfächer sind derzeit Strahlentherapie, Psychiatrie, Kinderpsychiatrie, aber es können weitere Sonderfächer dazukommen; die Entscheidung welches dieser für die Versorgungssicherheit notwendigen Fächer in Frage kommen wird, wird erst nach Abschluss des Studiums vom Dienstgeber festgelegt werden, wobei bei der Wahl dieses Sonderfachs nicht nur auf den Bedarf, sondern auch auf Ihre Interessen und Ihre Eignung gebührend Rücksicht genommen wird.

Sie müssen sich für einen Träger entscheiden, die Listung bei 2 oder mehreren Trägern führt zum Ausschluss für die dem öffentlichen Gesundheitswesen gewidmeten Studienplätze bei der JKU

Der Dienstvertrag wird unter der Bedingung abgeschlossen, dass der MedAT-Aufnahmetest 2025 erfolgreich absolviert wird; das heißt der Dienstvertrag tritt nicht in Kraft und ist gegenstandslos.