Fördermaßnahme präventiver Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Betriebshilfe als De-minimis Beihilfe

Ziel dieser Fördermaßnahme ist es durch präventive Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben vor Eintritt einer Krisensituation die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter für Bedarf von vorhandenen Ressourcen an Arbeitskraft zu stärken und einen potentiellen Betriebshelfer mit den Arbeitsabläufen vertraut zu machen.

Wer wird gefördert?

Tierhaltende landwirtschaftliche Betriebe in Oberösterreich mit MFA-Antrag mit einem Arbeitskräftebedarf von mindestens 2.000 Stunden (pro Jahr laut Beiblatt zur Arbeitszeitvermittlung in der Förderungsabwicklung).

Was wird gefördert?

Die Förderung unterstützt die Teilnahme eines landwirtschaftlichen Betriebes am Präventionsmodell. Inhalt dieses Modells ist eine einführende Beratung für die Antragstellenden und eine einwöchige Einschulung eines potentiellen Betriebshelfers im ersten Jahr der Teilnahme sowie durchschnittlich mindestens 8 Stunden pro Monat Mitarbeit des Betriebshelfers am landwirtschaftlichen Betrieb. 

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Der Zuschuss beträgt 1.200 Euro pro Jahr für einen Zeitraum eines vollen Jahres (aliquote monatliche Berechnung) und wird jährlich nach dem Jahr der Teilnahme ausbezahlt. Das Präventionsmodell wird pro landwirtschaftlichen Betrieb maximal für 4 Jahre unterstützt. Der landwirtschaftliche Betrieb verpflichtet sich für mindestens 2 Jahre an dem Präventionsmodell teilzunehmen. 

Abwicklung / Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt im Wege des Erbringers des Vertretungsdienstes nach Abschluss eines Betriebshilfejahres (Kalenderjahr), spätestens bis 31.03. des Folgejahres. Der mögliche Leistungszeitraum der förderbaren Betriebshilfemaßnahmen beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2025. 

Das PDF-Formular ist beim Maschinenring Oberösterreich erhältlich. 
Bitte übermitteln Sie die Anträge an den:

Maschinenring Oberösterreich
Auf der Gugl 3
4021 Linz
Mail: oberoesterreich@maschinenring.at

Die Auszahlung erfolgt direkt an die landwirtschaftlichen Betriebe.
Der Zuschuss wird in Form einer agrarischen De-minimis Beihilfe ausbezahlt.

Richtlinie & Folder

Wenn Sie technische Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Maschinenring Oberösterreich
Auf der Gugl 3
4021 Linz
Telefon: +43 (0)5-9060-400
Mail: oberoesterreich@maschinenring.at

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: