Wer wird gefördert?
Touristische Infrastruktureinrichtungen und Filmproduktionen mit touristischem OÖ.-Bezug.
Was wird gefördert?
Die Weiterentwicklung und Modernisierung bestehender bzw. die Schaffung neuer touristischer Infrastruktureinrichtungen sowie die Produktion von Filmen mit touristischem OÖ.-Bezug.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
AntragstellerInnen können physische und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts sein. Eingereichte Investitionsprojekte müssen den Zielsetzungen der „Landes-Tourismusstrategie Oberösterreich 2030“ vollinhaltlich entsprechen. Weitere detaillierte Voraussetzungen und Förderbedingungen sind in den auf Basis des gegenständlichen Förderprogrammes abgeleiteten spezifischen Programmdokumenten definiert.
Abwicklung / Antragstellung
Ein Antrag auf Förderung von touristischen Infrastruktureinrichtungen bzw. Filmproduktionen mit touristischem OÖ.-Bezug ist ausschließlich auf Grundlage dieser spezifischen Programmdokumente möglich.
Beilage