Förderung von touristischen Infrastruktureinrichtungen und Filmproduktionen mit touristischem OÖ.-Bezug für den Zeitraum 1.7.2024 – 31.12.2030

Das gegenständliche Förderprogramm regelt eine transparente und EU-beihilferechtskonforme Vergabe von Förderungen des Landes Oberösterreich für touristische Infrastruktureinrichtungen und Filmproduktionen mit touristischem Oberösterreich-Bezug.

Wer wird gefördert?

Touristische Infrastruktureinrichtungen und Filmproduktionen mit touristischem OÖ.-Bezug.

Was wird gefördert?

Die Weiterentwicklung und Modernisierung bestehender bzw. die Schaffung neuer touristischer Infrastruktureinrichtungen sowie die Produktion von Filmen mit touristischem OÖ.-Bezug.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

AntragstellerInnen können physische und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts sein. Eingereichte Investitionsprojekte müssen den Zielsetzungen der „Landes-Tourismusstrategie Oberösterreich 2030“ vollinhaltlich entsprechen. Weitere detaillierte Voraussetzungen und Förderbedingungen sind in den auf Basis des gegenständlichen Förderprogrammes abgeleiteten spezifischen Programmdokumenten definiert.

Abwicklung / Antragstellung

Ein Antrag auf Förderung von touristischen Infrastruktureinrichtungen bzw. Filmproduktionen mit touristischem OÖ.-Bezug ist ausschließlich auf Grundlage dieser spezifischen Programmdokumente möglich. 

 

 

Beilage

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: