Eine besondere Zielsetzung des gegenständlichen Förderprogrammes besteht neben der Bereitstellung adäquater touristischer Infrastrukturen sowie der Entwicklung strategiekonformer touristischer Veranstaltungen und Kooperationen darin, insbesondere in den Querschnittsprinzipien "smart, digital & innovativ" und "Nachhaltigkeit & Mobilität" strategiekonforme Entwicklungsprojekte durch entsprechende Förderanreize an Tourismusorganisationen bzw. Destinationen und/oder Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft zu forcieren.
Wer wird gefördert?
Förderungswerberinnen und Förderungswerber können physische und juristische Personen, sonstige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts sowie Arbeitsgemeinschaften sein. Die Erfüllung der formalen Voraussetzungen berechtigt zur Antragstellung. Für die Gewährung einer Förderung sind zusätzlich das Vorliegen der erforderlichen im jeweiligen Programmdokument geregelten materiellen Voraussetzungen sowie eine positive Förderungsentscheidung notwendig.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der gegenständlichen Förderrichtlinie werden insbesondere die Errichtung oder Weiterentwicklung touristischer Infrastrukturen mit überregionaler Bedeutung und wertschöpfungs- und nächtigungsrelevante touristische Schwerpunktveranstaltungen gefördert. Zudem werden Innovationsprojekte betriebs- und branchenübergreifender Kooperationen und innovative Maßnahmen zur Umsetzung der Landes-Tourismusstrategie 2030 in den Bereichen "Meilensteine" und "Querschnittsprinzipien" unterstützt.
Wie wird gefördert?
Die Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie wird in Form von Zuschüssen gewährt. Die Untergrenze der förderbaren Kosten und die maximale Förderhöhe werden im entsprechenden Programmdokument zum jeweiligen Förderschwerpunkt festgelegt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für die Umsetzung der „Landes-Tourismusstrategie 2030“ muss es sich um wertschöpfungs- und nächtigungsrelevante Schwerpunkt-Veranstaltungen handeln, zudem müssen Unternehmen ordentliches oder freiwilliges Mitglied eines Tourismusverbandes gemäß Oö. Tourismusgesetz 2018 idgF. sein. Weitere detaillierte Voraussetzungen und Förderbedingungen sind im spezifischen Programmdokument definiert.
Formular
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Touristische Veranstaltungen (LWLD-Wi/E-37)
Antrag auf Gewährung einer Förderung für strategiekonforme Tourismusinnovationsprojekte 1/2025 – 12/2030
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