Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Kennzeichnung von Rindern

Rinderkennzeichnungs-Verordnung 1998 (BGBl. II 1997/408 idgF.)
Eine Kennzeichnung von Kälbern hat innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt mittels zwei nummerngleicher Ohrmarken zu erfolgen, wobei diese Ohrmarken von der Agrarmarkt Austria vergeben werden und eine Lebensnummer (AT und neunstellige Zahl) für das Tier darstellen. Bei Verlust einer Ohrmarke muss eine Ersatzmarke mit der selben Nummer nachbestellt und eingezogen werden.

Bei Rindern, welche längere Zeit in Freilandhaltung gehalten werden, ist die Kennzeichnung innerhalb von 20 Tagen nach der Geburt durchzuführen.


Über die am Betrieb gehaltenen Rinder ist ein Bestandsverzeichnis zu führen. Änderungen (Zugänge, Abgänge, Verendungen) sind spätestens sieben Tage nach deren Eintritt im Bestandsverzeichnis zu vermerken bzw. an die AMA-Rinderdatenbank zu melden.

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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