Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Tierschutzombudsstelle

Im neuen Tierschutzgesetz (TSchG) ist auch eine Tierschutzombudsstelle verankert, wobei dieser Tierschutzombudsstelle in Verwaltungsverfahren nach diesem Bundesgesetz Parteistellung zukommt.

 

Der Verdacht auf Vorliegen einer Tierquälerei ist entweder bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder bei der Bezirkshauptmannschaft (Abteilung Pol. oder Veterinärfachdienst) zu melden. Diese Mitteilungen werden durch den Amtstierarzt abgeklärt.


Zusätzlich sind jährlich zwei Prozent der landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetriebe einer Kontrolle auf Einhaltung der Bestimmungen bzw. Vergehen nach dem TSchG zu kontrollieren, wobei die Auswahl der Betriebe nach einer Gewichtung erfolgt.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bezirkshauptmannschaft Ried • Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich