Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

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Herstellung von Fütterungsarzneimittel

Landwirte, welche in Zusammenarbeit mit Ihrem Betreuungstierarzt beabsichtigen, auf Ihrem Betrieb Fütterungsarzneimittel aus entsprechenden Fütterungsarzneimittelvormischungen für den eigenen Tierbestand selbst herzustellen, müssen dies bei der Bezirksverwaltungsbehörde melden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Herstellung von Fütterungsarzneimitteln wird dem landwirtschaftlichen Betrieb eine Registernummer, welche die Identifizierung des Betriebes ermöglicht, zugeteilt. Die Herstellung und Anwendung von Fütterungsarzneimitteln ist zu dokumentieren.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bezirkshauptmannschaft Ried • Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at

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