Reisedokumente für Kinder werden seit 1. Jänner 2008 wegen einer Änderung des Gebührengesetzes innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt gebührenfrei ausgestellt, sofern diese nach dem 31. Dezember 2007 beantragt wurden. Die Befreiung kommt auch zum Tragen, wenn das Kind vor dem 1. Jänner 2008 geboren wurde.
Folgende Reisedokumente für Kinder unter zwei Jahren sind gebührenfrei:
- nachträgliche Änderung/Ergänzung in beiden Elternpässen
- Reisepass ohne Datenträger
- Reisepass mit Datenträger
- Expressreisepass ohne Datenträger
- Expressreisepass mit Datenträger
- Personalausweis
- Notpässe
Es können gleichzeitig mehrere Reisedokumente ausgestellt werden, z.B. gleichzeitig ein Personalausweis und ein Reisepass für ein und dasselbe Kind. Die Ausstellung ist jedoch für jedes einzelne Reisedokument nur einmalig gebührenfrei. Wurde ein gebührenfrei ausgestellter Reisepass verloren oder gestohlen, ist eine neuerliche Ausstellung dieses Dokuments nicht mehr von den Gebühren befreit.