Die oberösterreichischen Bezirkshauptmannschaften haben im Rahmen der Gemeindeaufsicht die Aufgabe, die Gebarung der oberösterreichischen Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen sowie der in der Verwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände stehenden selbständigen Fonds und Stiftungen auf ihre Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie auf die Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften zu überprüfen.
Gegenstand der Prüfung
Die Gebarungsprüfungen erstrecken sich auf die dem Voranschlag und dem Rechnungsabschluss der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände zugrunde liegenden Gebarungsvorgänge unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit.
Die Effektivität der Verwaltung und Gebarung kann dabei durch Organisationshinweise (Verbesserungsvorschläge) und Rentabilitätsuntersuchungen sichtbar gemacht werden.
Prüfungsberichte
Über das Ergebnis jeder Prüfung ist von den Prüfungsorganen ein schriftlicher Prüfungsbericht zu erstellen, der der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister der geprüften Gemeinde bzw. der Obfrau/dem Obmann des geprüften Gemeindeverbandes zur Vorlage an den Gemeinderat bzw. die Verbandsversammlung zu übermitteln ist.
Im Hinblick auf die größtmögliche Transparenz des staatlichen Handelns und auf das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger werden alle Prüfungsberichte im Rahmen der Gemeindeaufsicht im Internet veröffentlicht.