Gleichbehandlung

Wir sind für Sie da, wenn Sie Fragen, Wünsche, Beschwerden oder Anregungen betreffend die Gleichbehandlung der Geschlechter bzw. Frauenförderung im Oö. Landes- sowie Gemeinde(verbands)dienst haben.

Das Oö. Gleichbehandlungsgesetz schützt Personen, die in einem Dienst-, Ausbildungs- oder Lehrverhältnis zum Land Oberösterreich, zu einer Gemeinde oder zu einem Gemeindeverband in Oberösterreich stehen bzw. sich um ein solches Verhältnis bewerben, vor Diskriminierung und Belästigung aufgrund des Geschlechts.

Daneben bildet das Oö. Gleichbehandlungsgesetz auch die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung der unterrepräsentierten Geschlechter in den verschiedenen Verwendungen bzw. zur Frauenförderung im Oö. Landes- und Gemeinde(verbands)dienst.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: