Tourismusrecht
Zum Tourismusrecht zählen das Oö. Tourismusgesetz 2018 und die dazugehörigen Verordnungen. Themenbereiche sind unter anderem die Tourismusverbände (freiwillige Mitgliedschaft), der Tourismusbeitrag (Berechnung, Vorschreibung und Einhebung) und die private Gästeunterkunft (Privatzimmervermietung und bloße kurzfristige Raumvermietung).
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Der Tourismusbeitrag ist eine Selbstberechnungsabgabe und wird von den Mitgliedern eines Tourismusverbandes an die Oö. Tourismusbeitragsstelle einbezahlt.
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Links zu Landesgesetzen und Erlässen im Tourismusrecht.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: