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Stiftungen und Fonds.
Der Landeshauptmann von Oberösterreich bzw. die Oö. Landesregierung ist als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für gemeinnützige oder mildtätige Stiftungen und Fonds zuständig.
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Öffnungszeiten.
Das Öffnungszeitengesetz regelt die Offenhaltezeiten der Verkaufsstellen im Handel.
Wirtschaftsrecht
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-151 21
Fax (+43 732) 77 20-21 17 85
E-Mail wi.post@ooe.gv.at

Amt der Oö. Landesregierung • 4021 Linz, Landhausplatz 1 • Telefon (+43 732) 77 20-0 • E-Mail post@ooe.gv.at