Wahrnehmung der Zuständigkeit der Oö. Landesregierung/des Landeshauptmannes von Oberösterreich als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für gemeinnützige oder mildtätige Stiftungen und Fonds, die auf der Rechtsgrundlage des Oö. Stiftungs- und Fondsgesetzes/des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes 2015 errichtet und genehmigt wurden.
Keine Zuständigkeit für Privatstiftungen nach Privatstiftungsgesetz (Gericht) und für Stiftungen und Fonds mit einer eigenen gesetzlichen Grundlage.
Weiterführende Informationen
Übersicht der Stiftungen und Fonds in Oberösterreich