Vermeidung schwerer Industrieunfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso III-Richtlinie)

Zur Vermeidung schwerer Industrieunfälle in Betrieben mit gefährlichen Stoffen und deren Folgen hat die Europäische Union die sogenannte Seveso III-Richtlinie beschlossen. Ihre Umsetzung soll in Betrieben mit gefährlichen Stoffen für ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sorgen.

Chemikalien Brand

Quelle: Feuerwehr Linz

Die Seveso III-Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU) bezweckt die Verhütung von schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen und die Begrenzung der Unfallfolgen für Mensch und Umwelt, um in der Europäischen Union ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten. Sie gilt für alle Betriebe, in denen bestimmte gefährliche Stoffe vorhanden sind oder bei einem Unfall entstehen können. Maßgebend ist das Überschreiten von Mengenschwellen, die im Anhang I der Richtlinie festgelegt sind. Abhängig von den vorhandenen Mengen bestehen sowohl für die BetreiberInnen von Seveso-Betrieben als auch für die Behörden eine Reihe von Verpflichtungen.

Die Umsetzung der Seveso III-Richtlinie erfolgte in diversen Bundesgesetzen und Verordnungen (z.B. Gewerbeordnung 1994, Mineralrohstoffgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz 2002, Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen 2013, Umweltinformationsgesetz, Industrieunfallverordnung 2015, Störfallinformationsverordnung) und auf Landesebene im Oö. Raumordnungsgesetz 1994, im Oö. Umweltschutzgesetz, Oö. Katastrophenschutzgesetz und in der Verordnung der Oö. Landesregierung zur Erstellung externer Notfallpläne.

Rechtsvorschriften mit Seveso-Bezug:

Die wichtigsten Bundesgesetze sind:

Dazu wurden Durchführungsverordnungen erlassen:

In Oberösterreich sind folgende Gesetze und Verordnungen relevant:

Publikationen:
Um ein zielgerichtetes, systematisches und bundeslandweit einheitliches Vorgehen bei der Überprüfung von Seveso-Betrieben zu ermöglichen wurden "Inspektionskataloge" erarbeitet. Diese dienen auch den Seveso-Betrieben als "Checkliste" hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen.

Weitere Seveso-Inspektionskataloge (Sicherheitsmanagementsystem, Sicherheitskonzept, Interner Notfallplan, Information der Öffentlichkeit und Checkliste Gefahrgutlager) wurden vom "Bundesländer-Arbeitskreis Seveso" publiziert.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: