Quelle: Feuerwehr Linz
Die Seveso III-Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU) bezweckt die Verhütung von schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen und die Begrenzung der Unfallfolgen für Mensch und Umwelt, um in der Europäischen Union ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten. Sie gilt für alle Betriebe, in denen bestimmte gefährliche Stoffe vorhanden sind oder bei einem Unfall entstehen können. Maßgebend ist das Überschreiten von Mengenschwellen, die im Anhang I der Richtlinie festgelegt sind. Abhängig von den vorhandenen Mengen bestehen sowohl für die BetreiberInnen von Seveso-Betrieben als auch für die Behörden eine Reihe von Verpflichtungen.
Die Umsetzung der Seveso III-Richtlinie erfolgte in diversen Bundesgesetzen und Verordnungen (z.B. Gewerbeordnung 1994, Mineralrohstoffgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz 2002, Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen 2013, Umweltinformationsgesetz, Industrieunfallverordnung 2015, Störfallinformationsverordnung) und auf Landesebene im Oö. Raumordnungsgesetz 1994, im Oö. Umweltschutzgesetz, Oö. Katastrophenschutzgesetz und in der Verordnung der Oö. Landesregierung zur Erstellung externer Notfallpläne.
Rechtsvorschriften mit Seveso-Bezug:
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EU Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen ("Seveso III-Richtlinie")
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zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
Die wichtigsten Bundesgesetze sind:
- Umweltinformationsgesetz BGBl. Nr. 495/1993 .
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Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994 idgF .
(Abschnitt 8a und Anlage 5)
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Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 idgF .
(§ 59 und Anhang 6)
- Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38/1999 idgF .
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Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, BGBl. I Nr. 150/2004 idgF .
(§ 18)
Dazu wurden Durchführungsverordnungen erlassen:
- Störfallinformationsverordnung BGBL. Nr. 391/1994 .
- Industrieunfallverordnung, BGBl. II Nr. 229/2015 .
- Abfall-Industrieunfallverordnung, BGBl. II Nr. 67/2018 .
- Bergbau-Unfallverordnung, BGBl. II Nr. 304/2015 .
In Oberösterreich sind folgende Gesetze und Verordnungen relevant:
- Oö. Bauordnung 1994 .
- Oö. Raumordnungsgesetz 1994 .
- Oö. Umweltschutzgesetz 1996 .
- Oö. Katastrophenschutzgesetz - Oö. KatSchG .
- Verordnung der Oö. Landesregierung zur Erstellung externer Notfallpläne .
- Oö. Umweltprüfungsverordnung für Flächenwidmungspläne .
Publikationen:
Um ein zielgerichtetes, systematisches und bundeslandweit einheitliches Vorgehen bei der Überprüfung von Seveso-Betrieben zu ermöglichen wurden "Inspektionskataloge" erarbeitet. Diese dienen auch den Seveso-Betrieben als "Checkliste" hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen.
Weitere Seveso-Inspektionskataloge (Sicherheitsmanagementsystem, Sicherheitskonzept, Interner Notfallplan, Information der Öffentlichkeit und Checkliste Gefahrgutlager) wurden vom "Bundesländer-Arbeitskreis Seveso" publiziert.
Weiterführende Informationen