Das Bundesland, in dem die Grundqualifikationsprüfung absolviert werden soll, kann frei gewählt werden.
Die Grundqualifikationsprüfung besteht grundsätzlich aus einer theoretischen Prüfung und einer praktischen Fahrprüfung.
Die praktische Fahrprüfung kann allerdings mit der praktischen Führerscheinprüfung kombiniert werden (§ 11 Abs. 4a Führerscheingesetz). In diesem Fall muss nur mehr die theoretischen Prüfung absolviert werden.
Anmeldung zur Prüfung
- Die Anmeldung hat spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu erfolgen.
- Für die Anmeldung zur Prüfung verwenden Sie bitte das unten abrufbare Online-Formular.
- Für Fragen stehen wir unter +43 732 7720 12744 zur Verfügung.
Hinweise
- Der theoretische Teil der Prüfung wird an einem Tag absolviert. Wir ersuchen den gesamten Tag freizuhalten.
- Als Kostenbeitrag zur Absolvierung der Prüfung ist eine Gebühr in Höhe 330 Euro zu entrichten. Bei Anrechnungen reduziert sich die Gebühr entsprechend.
- Nach positiv abgelegter Prüfung wird das Prüfungszeugnis ausgehändigt. Mit dem Zeugnis können Sie bei der Führerscheinbehörde den Code "95" in dem Führerschein eintragen lassen. Das Zeugnis ist nicht der Fahrerqualifizierungsnachweis!
- Bei nicht bestandener Prüfung müssen nur die nicht bestandenen Teile wiederholt werden. Die Wiederholungsfrist beträgt drei Wochen.
- Zwar ist für die praktische Fahrprüfung keine gesonderte Ausbildung erforderlich, die Absolvierung von zusätzlichen Fahrstunden bei einer Fahrschule wird aber empfohlen.
Unterlagen zur Anmeldung
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis/Reisepass
- Meldebestätigung über den österreichischen Hauptwohnsitz
- Bestätigung der Lenkberechtigung (Klasse C(C1) oder D(D1))
- Heiratsurkunde (bei Namensänderung)
- bei Drittstaatangehörigen zusätzlich ein Nachweis über ein aufrechtes Arbeitsverhältnis bei einem in Österreich niedergelassenen Unternehmen oder ein Nachweis über einen Aufenthaltstitel, der das Recht auf unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich ermöglicht
- Nachweise über abgelegte Prüfungen (z.B. praktische Fahrprüfung gemäß § 11 Abs. 4a FSG) bzw. abgeschlossene Ausbildungen gemäß § 11 GWB (Details sh. Anmeldeformular)
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
- Beantwortung von Multiple-Choice-Fragen (erfolgt schriftlich)
- Erörterung von Praxissituationen (erfolgt mündlich)
- mündliche Prüfung
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung
Fragenkatalog zur Vorbereitung auf den schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil sowie die Fragen für die Erörterung der Praxissituationen:
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Fragenkatalog
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Fragenkatalog für den schriftlichen und mündlichen Teil
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Praxissituationen
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Praxissituationen für den mündlichen Teil
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Prüfungstermine.
Termine theoretische Grundqualifikationsprüfung
Häufig gestellte Fragen
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Grundqualifikation und Weiterbildung - FAQ
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In unserem Handbuch finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Berufskraftfahrer