Einbau einer Alarmanlage

Förderung für den Einbau einer Alarmanlage in ein Eigenheim, in eine Eigentums- oder Mietwohnung.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Mieterinnen  und Mieter von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen. Deren Einkommen dürfen bestimmte Einkommensobergrenzen (siehe "Begriffe zum Thema Wohnen") nicht übersteigen.

Was wird gefördert?

Der Einbau von Alarmanlagen, die der ÖNORM EN 50130 (alle Teile) und ÖNORM EN 50131 (alle Teile) und ÖNORM EN 50136 (alle Teile) entsprechen und ab dem 1. Juli 2009 eingebaut wurden. Anlagen zur Videoüberwachung werden nicht gefördert.

Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM mittels eines Installations-Attestes, welches von der Homepage www.elektroinnung.at (Services - Förderungen - Alarmanlagenförderung des Landes OÖ.) heruntergeladen werden kann, zu bestätigen.

Gefördert wird objektbezogen der einmalige Einbau einer Alarmanlage. Wurde für dieses Objekt bereits einmal eine Förderung für diese Maßnahme in Anspruch genommen, kann keine nochmalige Förderung für eine Erweiterung, Reparatur oder eine neue Anlage gewährt werden.

Wie wird gefördert?

30 Prozent der anerkannten Investitionskosten (brutto), maximal jedoch 1.000 Euro werden in Form eines Direktzuschusses gefördert.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Wohnung oder das Eigenheim muss als Hauptwohnsitz durch den Eigentümer oder der Eigentümerin bzw. den Mieter oder der Mieterin genützt werden.

Ehepaare und eingetragene Partner müssen den selben Hauptwohnsitz haben.

Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM zu bestätigen.

Es werden nur Alarmanlagen gefördert, die durch ein Unternehmen eingebaut wurden, welches die hierfür erforderliche gewerberechtliche Befugnis hat.

Wann wird angesucht?

Nach Fertigstellung mit Rechnung mit Zahlungsvermerk bzw. Zahlungsbeleg. Die Rechnung darf nicht älter als 2 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung sein.

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung (Tel. 0732/7720-14143), zu richten.

 

Formular

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: