Oö. Landschaftsentwicklungsfonds

Zur langfristige Sicherung und Entwicklung von ökologisch wertvollen Land- und Wasserflächen wurde der Oö. Landschaftsentwicklungsfonds bei der Abteilung Naturschutz eingerichtet.

Wer wird gefördert?

Jede/r kann beim Oö. Landschaftsentwicklungsfonds die Finanzierung von Projekten beantragen:

  • Bäuerinnen/Bauern/Vereine/NGO's und andere natürliche und juristische Personen
  • Wassergenossenschaften, Wasserverbände, Agrargemeinschaften, Landschaftspflegeverbände und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Gebietskörperschaften, z.B.: Die vom Vorhaben berührten Gemeinden, das Land Oberösterreich (z.B.: Landesstraßenverwaltung), die Republik Österreich (z.B.: Öffentliches Wassergut)

Was wird gefördert?

Der Oö. Landschaftsentwicklungsfonds unterstützt im Rahmen seiner geltenden Richtlinien und vorbehaltlich des Kuratoriumsbeschlusses

  • den Erwerb von ökologisch wertvollen Land- und Wasserflächen.
  • die Pflege und Bewirtschaftung solcher Flächen.
  • die Projektumsetzung durch fachliche Begleitung.

Der ökologische Widmungszweck von Grundstücksflächen, deren Erwerb aus Mitteln des Oö.  Landschaftsentwicklungsfonds finanziert (mitfinanziert) wird, muss langfristig gesichert sein.

Wie wird gefördert?

Die Antragstellung erfolgt mittels Unterstützungsantrag. Die Anträge werden auf Basis eines fachlichen Kriterienkatalogs auf die Übereinstimmung mit den Fondszielen geprüft. Ein Kuratorium entscheidet, welche Projektvorschläge weiter verfolgt werden und mit welchem Finanzierungsausmaß sie unterstützt werden sollten. Es gelten die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag samt Projektbeschreibung und beizulegenden Unterlagen
  • Kosten- und Finanzierungsplanung
  • Verpflichtungserklärung

Abwicklung / Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt mittels Förderungsantrag. Alle eingelangten Anträge werden formell, fachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft. Nach erfolgter Vorprüfung werden die Anträge dem Kuratorium des Oö.  Landschaftsentwicklungsfonds vorgelegt, welches über Finanzierungswürdigkeit und -höhe der Projekte entscheidet. Es gelten die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich.

Formular

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: