Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
Telefon (+43 7712) 31 05-0 • Fax (+43 7712) 31 05-27 03 99
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Neues Sprengmittelgesetz bringt Änderungen bei der Antragstellung

Mit 01.01.2010 wurde das aus dem Jahr 1935 stammende Sprengmittelgesetz modernisiert und an die Anforderungen der heutigen Zeit angepasst.

Das Sprengmittelgesetz 2010 unterscheidet nunmehr zwischen natürlichen und juristischen Personen.

Der Sprengmittelschein für natürliche Personen (früher Bezugsschein) bringt einige Vorteile mit sich. Demgegenüber ist jedoch vor der Ausstellung des Sprengmittelscheins eine strengere Verlässlichkeitskontrolle durchzuführen, sodass der Sprengmittelschein nicht mehr am Tag der Antragstellung ausgestellt werden kann. Wir ersuchen Sie, dies bei der Antragstellung zu beachten.

Juristische Personen haben bis spätestens 30.06.2010 einen Beauftragten anzuzeigen (§§ 25 ff SprG).

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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