Viele Wege – zur Arbeit oder Ausbildung – können mit einer Kombination aus Fahrrad und öffentlichem Verkehrsmittel gut erreicht werden. Wichtig hierbei sind eine gute Erreichbarkeit der Haltestellen und ausreichend sichere und überdachte Radabstellplätze.
Um das Angebot für die Bürger zu vervollständigen, hat das Infrastrukturressort in den vergangenen Jahren sowohl die Qualität als auch die Quantität der Radabstellanlagen ausgebaut und an Bahnhöfen und Bahnhaltestellen sowie bei Busterminals, Bushaltestellen und auch entlang von Straßenbahnlinien zusätzliche Radabstellmöglichkeiten geschaffen.
Über 2000 neue Radabstellplätze wurden an Verkehrsstationen der ÖBB errichtet, über 30 Radboxen an Straßenbahnhaltestellen und über 330 neue Radabstellplätze bei Bushaltestellen geschaffen.
Mit den Novellen des Oö. Bautechnikgesetzes und der Oö. Bauchtechnikverordnung nimmt Oberösterreich seit 2009 eine Vorreiterrolle bei den gesetzlichen Vorgaben für Radabstellanlagen ein. Im § 44 des Oö. Bautechnikgesetzes sind die Stellplätze für Fahrräder geregelt. Im § 16 der Oö. Bautechnikverordnung ist die erforderliche Anzahl festgelegt, im § 18 die qualitativen Anforderungen.
Details
-
Qualitätskriterien für Radabstellanlagen
.
Vorgabe für Förderungen
-
Anforderungen an Radständer
.
Vortrag Technische und rechtliche Anforderungen an Radständer
-
Oö. Bautechnikgesetz 2013 .
§44, Fassung vom 4. Jänner 2016
-
Oö. Bautechnikverordnung 2013 .
§16 und 18, Fassung vom 4. Jänner 2016