Information der Abteilung Personalgewinnung und -objektivierung
gemäß Art. 13 ff Datenschutz-Grundverordnung
Der Schutz von personenbezogenen Daten bei der Bearbeitung während des gesamten Bewerbungsprozesses ist uns ein wichtiges Anliegen.
Das Amt der Oö. Landesregierung, Landhausplatz 1, 4021 Linz, Telefon: (+43 732) 77 20-0, E-Mail: post@ooe.gv.at, ist Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).[1]
Datenschutzbeauftragte bei der oben genannten Verantwortlichen ist die KPMG Security Services GmbH, E-Mail: DSBA-LandOOE@kpmg.at
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitungen
Nach Art 6 Abs. 1 lit c DSGVO und § 4 Abs. 3 DSG iVm Art. 10 DSGVO iVm § 3 Abs. 3a und § 4a Abs. 1 Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz verarbeitet das Land Oberösterreich personenbezogene Daten zum Zwecke der Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren für einen konkreten Job. Diese Daten erheben wir im Rahmen des Bewerbungsprozesses entweder, indem Sie uns diese zur Verfügung stellen (beispielsweise durch Senden Ihres Lebenslaufes per E-Mail) oder indem wir diese selbst erheben (beispielsweise durch das Aufzeichnen von Notizen während des Bewerbungsgespräches).
Nutzung der personenbezogenen Daten
Die übermittelten personenbezogenen Daten werden gemäß Oö. Objektivierungsgesetz und Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz ausschließlich zur Bearbeitung der Bewerbung in einem Auswahlverfahren für einen konkreten Job oder zur Evidenzhaltung verwendet.
Alle mit der Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Vertraulichkeit der Daten zu wahren.
Aufbewahrung und Löschung der Daten
Die Aufbewahrungsdauer der einzelnen Datenverarbeitungen ergibt sich entweder aus speziellen gesetzlichen Bestimmungen oder aus den jeweiligen Skartierungsvorschriften.
Die oö. Landesverwaltung hat gemäß § 3 Oö. Archivgesetz alle Unterlagen, die sie nicht mehr ständig benötigt, nach Ablauf einer durch die Organisationsvorschriften (Skartierungsvorschriften) festgelegten Frist von 43 Monaten dem Oö. Landesarchiv zur Übernahme (Prüfung der Archivwürdigkeit) anzubieten (Maximalfristen).
Rechte
Nach den Art. 15 ff DSGVO besteht grundsätzlich ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie in bestimmten Fällen auf Datenübertragbarkeit.
Für allfällige datenschutzrechtliche Beschwerden ist die Österreichische Datenschutz-behörde zuständig. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch nicht zielführend ist, wenn die Datenverarbeitung aus zwingenden schutzwürdigen Gründen erforderlich ist.
Anfragen
Anfragen zur Datenverarbeitung richten Sie per E-Mail an karriere@ooe.gv.at oder postalisch an das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Personalgewinnung und -objektivierung, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1.
[1] Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).