Wer wird gefördert?
Gefördert werden Kooperationspartnerschaften zwischen sozialen Trägern/Pflegeeinrichtungen und Wirtschaft und/oder Forschung.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Entwicklung und Anwendung digitaler Pflege- und Betreuungstechnologien.
Konkret: Digitalisierte Innovationen der Mensch-Technik-Interaktion, die gezielt der Arbeitserleichterung von Mitarbeiter/innen oder pflegenden Angehörigen dienen und so eine digitalisierte Unterstützung bei der Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen leisten
Kooperationsvorhaben, die den folgenden Schwerpunkten zuzuordnen sind, werden bei der inhaltlichen Projektbeurteilung besonders berücksichtigt:
- Technische Assistenz
- Robotik
- Virtual Reality and Augmented Reality
- Sensorische Überwachung
- Smart Home/Living
- Kognitive Aktivierung und Unterstützung
- Digitale Datenverarbeitung
Hinweis: Nicht förderbare sind technische Vorrichtungen zur Erhöhung der Mobilität bspw. Heilbehelfe sowie Grundlagenforschung.
Wie wird gefördert?
- Bis zu 300.000 Euro für die Entwicklung neuer Lösungen, wenn mindestens zwei regionalen Träger am Projekt beteiligt sind und einen Einsatz der Technologie planen
- Ansonsten max. 150.000 Euro je Projekt
- Gefördert wird auch der Ankauf bereits existierender Pflegetechnologie mit bis zu 50.000 Euro je Projekt
Abwicklung / Antragstellung
Die Förderung kann von 1. Jänner bis 30. April 2024 beantragt werden, Details dazu finden Sie in der Förderrichtlinie.
Formular
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Basisförderung (SGD-So/E-22)
für laufenden Aufwand oder Investition / Projekt - Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln aus dem Sozialressort
Herunterladen .
Förderrichtlinie
FAQs zum Oö. Pflegetechnologiefonds
Für den Antrag erforderliche Unterlagen sind:
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Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
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Vereinsregister- oder Firmenbuchauszug und -statuten
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Projektbeschreibung (insbesondere Ausgangslage, Maßnahmen und Methoden des Projektvorhabens) sowie Beschreibung des Nutzens der eingesetzten, erforschten bzw. entwickelten Technologie(n) für den Einsatz in der Pflege und Betreuung
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Detaillierte Aufstellung der zu erwartenden Projektkosten
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Beschreibung der beabsichtigten Wirkungsziele: mindestens 3 messbare Zielindikatoren/Kennwerte, anhand derer der Erfolg des Vorhabens überprüft werden kann (im Sinne der Unterstützung und Entlastung pflegender und betreuender Personen)
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Der/die Förderungswerber/in hat für das gegenständliche Projekt einen vertraglichen Nachweis der Zusammenarbeit mit der/dem Kooperationspartner/in vorzulegen
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Bedarfsbestätigung des/der betroffenen regionalen Träger(s) sozialer Hilfe
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Ausgefüllter Projektdatenfile als PDF-Datei UND Excel-Datei => Datenfileblatt kann bei Fr. Silke Hochreiter per Mail (silke.hochreiter@ooe.gv.at) angefordert werden.
Zur Halbzeit des Projektes müssen Förderwerber/innen in einem Zwischenbericht über den Projektfortschritt informieren. Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen (schriftlicher/fachlicher Endbericht, Darstellung über die Erreichung der Projektziele und des erzielten Nutzens sowie die Endabrechnung).