Umsetzung der Erfahrungen der Vollzugspraxis
Der Oö. Landtag hat mit Beschluss des Oö. Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz am 16. Dezember 2010 den Erfahrungen der Vollzugspraxis des Landesdienstrechts Rechnung getragen und legistische Bereinigungen vorgenommen.
Zahlreiche Änderungen im Bundes- und Landesdienstrecht machen Änderungen im Dienstrecht der oö. Gemeinden und Gemeindeverbände zweckmäßig oder erforderlich. Mit den gegenständlichen Anpassungen in den Oö. Gemeinde-Dienstrechtsgesetzen soll aber auch den Erfahrungen der Vollzugspraxis Rechnung getragen und legistische Bereinigungen berücksichtigt werden.
Als wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sind anzuführen:
a) Änderung des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002:
- Ausmaß der Wochendienstzeit im Pragmatisierungsdekret
- Möglichkeit der Abänderung des Beschäftigungsausmaßes nach der Pragmatisierung in Teilzeit
- gesetzliche Festlegung der Verpflichtung zu achtungsvollem und angemessenem Verhalten
- Evaluierung der Dienstausbildung Neu (Übernahme der Landesregelung bezüglich Absehen von der Verpflichtung zur Ablegung der Dienstausbildung, automatische Anerkennung der Dienstprüfungen nach dem "alten System" bei zukünftigen Optanten nur bei Gleichwertigkeit mit der jeweiligen Verwendung zum Zeitpunkt der Option, Harmonisierung der Nachsichtsbestimmungen bei Dienstausbildung und Definitivstellung)
- Einführung einer Vaterschaftsfrühkarenz
- Entfall der Hemmung der Vorrückung bei Nichtablegen der Dienstausbildung Neu, stattdessen 5 %-Kürzung des Monatsbezugs für die Dauer von fünf Jahren
- Klarstellung, dass während eines Karenzurlaubs keine Pensionsbeiträge zu entrichten sind
- gesetzliche Regelung des Wochengeldes bei Beamtinnen
- Anpassung an das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) - Abfertigung "neu"
- Miteinbeziehung von freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern der oö. Gemeinden und Gemeindeverbände in die betriebliche Mitarbeitervorsorge (Abfertigung "neu")
- legistische und verfahrensrechtliche Anpassungen sowie Vereinfachungen
b) Änderung des Oö. Gemeindebedienstetengesetzes 2001:
- Ausmaß der Wochendienstzeit im Pragmatisierungsdekret
- Evaluierung der Dienstausbildung Neu
- Ermöglichung der Abänderung des Beschäftigungsausmaßes nach der Pragmatisierung in Teilzeit
- gesetzliche Festlegung der Verpflichtung zu achtungsvollem und angemessenem Verhalten
- Einführung einer Vaterschaftsfrühkarenz
- grundsätzliche Einreihung der Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen in die Reisegebührenstufe 2
- legistische Anpassungen und Vereinfachungen
c) Änderung des Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetzes 2002:
- Ausmaß der Wochendienstzeit im Pragmatisierungsdekret
- Ermöglichung der Abänderung des Beschäftigungsausmaßes nach der Pragmatisierung in Teilzeit
- gesetzliche Festlegung der Verpflichtung zu achtungsvollem und angemessenem Verhalten
- Einführung einer Vaterschaftsfrühkarenz
- legistische Anpassungen und Vereinfachungen
d) Änderung des Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes:
- Richtlinienumsetzung
e) Änderung des Oö. Gemeindebediensteten-Schutzgesetzes 1999:
- Richtlinienumsetzung
- legistische Anpassungen