Der Landesrechnungshof prüft grundsätzlich auf eigene Initiative. Das Oö. Landesrechnungshofgesetz sieht aber auch Sonderprüfungen vor. Außerdem erstellt der Landesrechnungshof im Auftrag der Landesregierung über die Gebarung von Gemeinden und Gemeindeverbänden Gutachten.
Der Kontrollausschuss des Landtages diskutiert die Empfehlungen des Landesrechnungshofs und beschließt, welche davon jedenfalls umgesetzt werden müssen. Ziel des Landesrechnungshofgesetzes ist es, die Überprüfung aller öffentlichen Haushalte des Landes Oberösterreich sicherzustellen und so einen Beitrag zum zweckmäßigen und wirtschaftlichen Einsatz öffentlicher Mittel zu leisten.
Der Landesrechnungshof will mit seiner Tätigkeit dazu beitragen, öffentliche Mittel wirtschaftlicher einzusetzen. Er soll sich für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler rechnen und den Menschen in Oberösterreich nützen.
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