Dazu setzt sich eine kleine Gruppe von Abgeordneten nach Fraktionsstärke im jeweiligen Ausschuss mit verschiedenen Themen intensiv auseinander, bevor sie im Landtag behandelt bzw. beschlossen werden. Jeder Ausschuss kann zur ausführlichen Vorberatung bzw. Diskussion einzelner Verhandlungsgegenstände auch einen nicht öffentlichen Unterausschuss einsetzen. Die Ausschüsse tagen mindestens einmal monatlich und sind - so wie die Unterausschüsse - nicht öffentlich.
Die zwölf Ausschüsse:
- Verfassungsausschuss.
- Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss.
- Petitionsausschuss.
- Kontrollausschuss.
- Ausschuss für Finanzen und Kommunales.
- Ausschuss für Standortentwicklung.
- Ausschuss für besondere Verwaltungsangelegenheiten.
- Ausschuss für Gesundheit und Soziales.
- Umweltausschuss.
- Ausschuss für Bauen und Naturschutz.
- Ausschuss für Infrastruktur.
- Ausschuss für Gesellschaft.
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