Oö. Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle 2011

Umsetzung der neuen "Abfallrahmenrichtlinie"

Der Oö. Landtag hat mit Beschluss der Oö. Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle 2011 am 27. Jänner 2011 die  neue "Abfallrahmenrichtlinie" der Europäischen Union umgesetzt.

Die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (neue "Abfallrahmenrichtlinie") ersetzt die Richtlinien 2006/12/EG über Abfälle, 91/689/EWG über gefährliche Abfälle und 75/439/EWG über die Altölbeseitigung und ist bis zum 12. Dezember 2010 umzusetzen.

 

Zur Anpassung an diese Richtlinie hat der Nationalrat in seiner Sitzung am 20. Jänner 2011 eine Novelle zum AWG 2002 beschlossen (1005 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrats, XXIV. GP). Um ein Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht zeitgerechter Umsetzung zu vermeiden, wurde rechtzeitig mit der Umsetzung der neuen "Abfallrahmenrichtlinie" in das oberösterreichische Landesrecht begonnen. Dabei ist der Inhalt der beschlossenen Novelle zum AWG 2002 (des Bundes) berücksichtigt worden.

 

Im Wesentlichen erfolgt die Einführung einer fünfstufigen Abfallhierarchie samt der dafür notwendigen Begriffsbestimmungen. Gleichzeitig werden Verweisungen aktualisiert und Redaktionsversehen beseitigt.

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