Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 geändert wird (Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2011)

Sprachförderkurse, sprengelfremder Schulbesuch und Ermittlung der Volkszahl

Der Oö. Landtag hat am 7. April 2011 Bestimmungen über die (Weiter-)Führung von Sprachförderkursen an Volksschulen, Hauptschulen und an Polytechnischen Schulen, Geschäftsführung von teilrechtsfähigen Einrichtungen an öffentlichen Berufsschulen, Erleichterung des sprengelfremden Schulbesuchs und zur Ermittlung der Volkszahl beschlossen.

Weiterführende Informationen

Das Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, BGBl. I Nr. 44/2010, enthält Grundsatzbestimmungen, die im Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 näher ausgeführt werden müssen.

 

Überdies sollen Gesetzesbestimmungen geändert werden, die sich als nicht praktikabel erwiesen haben.

 

Dieses Gesetzesvorhaben umfasst daher im Wesentlichen Bestimmungen

  • über die (Weiter-)Führung von Sprachförderkursen in den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 an Volksschulen, Hauptschulen und an Polytechnischen Schulen;
  • über die Geschäftsführung von teilrechtsfähigen Einrichtungen an öffentlichen Berufsschulen;
  • zur Erleichterung des sprengelfremden Schulbesuchs;
  • zur Ermittlung der Volkszahl.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: