Landesgesetz, mit dem das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz geändert wird

Vertreterin oder Vertreter des Dachverbands der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs als beratendes Mitglied zur Gesundheitsplattform

Der Oö. Landtag hat am 7. April 2011 mit Beschluss des Landesgesetzes, mit dem das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz geändert die Einbeziehung einer Vertreterin oder eines Vertreters des Dachverbands der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs als beratendes Mitglied in die Gesundheitsplattform festgelegt.

Weiterführende Informationen

Der mit dem Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz eingerichtete Oö. Gesundheitsfonds hat Aufgaben gemäß der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013 sowie Aufgaben im Bereich der Krankenanstaltenfinanzierung wahrzunehmen. Oberstes Organ des Oö. Gesundheitsfonds ist die Gesundheitsplattform.


In der Gesundheitsplattform sind das Land und die Sozialversicherungsträger zu gleichen Teilen sowie der Bund - jeweils mit Stimmrecht - vertreten. Weiters gehören der Gesundheitsplattform Vertreterinnen und Vertreter der Ärztekammer, der Apothekerkammer, des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbands, des Pflegebeirats und der ARGE Pflegedirektoren, der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG, der Oö. Ordensspitäler Koordinations GmbH, der Interessensvertretungen der Städte und der Gemeinden, der Patientenvertretung sowie des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger an. Diese Mitglieder haben beratende Funktion.


Nunmehr soll das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz dahingehend geändert werden, dass der Gesundheitsplattform auch eine Vertreterin oder ein Vertreter des Dachverbands der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs als beratendes Mitglied angehört. Da drei im Spitalsbereich tätige Berufsgruppen bereits in der Gesundheitsplattform vertreten sind, soll es nun auch der Berufsgruppe der MTD (neben den Ärztinnen und Ärzten und dem Krankenpflegepersonal die drittgrößte Berufsgruppe im Spitalsbereich) ermöglicht werden, in diesem Gremium beratend mitzuwirken. Die Gesundheitsplattform hat die Aufnahme eines Mitglieds aus dieser Berufsgruppe befürwortet.


Im Zuge des Begutachtungsverfahrens zur geplanten Novelle wurden vier weitere Aufnahmeanträge gestellt, und zwar von der Landeszahnärztekammer für Oberösterreich, der Wirtschaftskammer Oberösterreich, Fachgruppe Gesundheitsbetriebe (für den Berufszweig Kur- und Krankenanstalten), der Vereinigung der Oö. Krankenanstaltendirektoren und vom ÖGB, ARGE FGV für Gesundheits- und Sozialberufe. Diesen Anträgen soll nicht entsprochen werden, weil entweder keine Vernetzung mit dem Oö. Gesundheitsfonds besteht oder die zu vertretende Berufsgruppe bereits über eine andere Organisation in der Gesundheitsplattform vertreten ist.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: