Viele in Fließgewässern lebende Fischarten sind heute sehr selten geworden, weil einerseits ihr Lebensraum durch Gewässerverbauungen stark beeinträchtigt ist und weil andererseits durch zahlreiche Querbauwerke die Wandermöglichkeiten für diese Arten stark eingeschränkt sind. Bestimmte Fischarten sind aber darauf angewiesen, teilweise über größere Strecken zu wandern, um beispielsweise ihre Laichplätze zu erreichen oder weil sie zu verschiedenen Jahreszeiten unterschiedliche Lebensräume besiedeln. Fehlen diese Wandermöglichkeiten, gehen die Fischbestände stark zurück, einzelne Arten können sogar gänzlich verschwinden.
Die bis 2015 verpflichtend umzusetzenden Sanierungsmaßnahmen für Fließgewässer konzentrierten sich im ersten Gewässerbewirtschaftungsplan auf die Wiederherstellung der Durchgängigkeit für diese Fische bei Querbauwerken (z. B. Wehranlagen oder Rampen) von Wasserkraftanlagen und der Schutzwasserwirtschaft.
Um dieses Ziel zu erreichen, stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Entweder werden die Einbauten selbst – z. B. durch Abflachung – so umgestaltet, dass sie von Fischen direkt durchschwommen werden können oder es werden zusätzliche Anlagen wie technische Fischaufstiege oder Umgehungsgerinne angelegt, die es den Fischen ermöglichen, seitlich um die Hindernisse zu schwimmen.
Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan enthält auch die Aufforderung, zunächst noch freiwillig, erste Maßnahmen zur Verbesserung der Fließgewässerlebensräume selbst zu setzen. Insbesondere hart regulierte Gewässerstrecken sind nur mehr in geringem Umfang als Lebensraum für Fische und Kleinlebewesen geeignet. Verbesserungen können beispielsweise durch Aufweitungen des Gewässerbettes oder durch naturnähere Umgestaltung der Ufer und der Sohle erzielt werden.
Nachfolgend wird als Beispiel die Wiederherstellung der Durchgängigkeit im Unterlauf der Trattnach durch Abflachung und Ausgestaltung von Becken in einer vormals zu steilen Rampe dargestellt.