Das natürliche Bedürfnis nach Ruhe ist für den umweltgeplagten Mensch unserer Zeit besonders ausgeprägt. Deshalb nimmt der Schallschutz einen besonderen Stellenwert ein.
Im Oö. Landesumweltprogramm ist verankert, dass zur Förderung eines gesunden Lebensumfelds und zur Sicherung der Wohnqualität durch geeignete Maßnahmen eine Lärmminderung im Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr sowie im Wohn- und Freizeitbereich angestrebt und realisiert werden soll.
Was und wie wird gemessen?
Unabhängig vom Verursacher werden Lärmimmissionen nach den Bestimmungen in ÖNORM S 5004 gemessen. Lärmimmissionsmessungen werden im Auftrag aller Behörden (Gewerbe- und Baubehörden, Umweltrecht, Verkehrsrecht, Berghauptmannschaft, etc.) in den einzelnen Verfahren oder bei Beschwerden durchgeführt.
Der Schallschutz des Gebäudes wird gemäß ÖNORM S 5100 gemessen.
Die Messungen werden in erster Linie für Behörden und öffentliche Institutionen durchgeführt.