Landesgesetz, mit dem das Oö. Kulturförderungsgesetz geändert wird (Oö. Kulturförderungsgesetz-Novelle 2011)

Aufgrund eines umfassenden Diskussionsprozesses - Anpassungen mit der Oö. Kulturförderungsgesetz-Novelle

 

Der Oö. Landtag hat am 9. Juni 2011 die Oö. Kulturförderungsgesetz-Novelle beschlossen, die durch einen umfassenden Diskussionsprozess über Kunst und Kultur und deren Ergebnisse als Basis für die Novellierung herangezogen wurde.

Als wesentliche Punkte dieses Gesetzes sind die Neufassung der Präambel, Aufnahme von weiblichen Bezeichnungen und Anpassung von einzelnen Bestimmungen an die geänderten Rahmenbedingungen.


 

Weiterführende Informationen

Von Februar 2007 bis Juni 2009 wurde in Oberösterreich der bisher umfassendste Diskussionsprozess über Kunst und Kultur durchgeführt, der im "Kulturleitbild Oberösterreich", das Leitlinien für die Weiterentwicklung des Kulturlandes Oberösterreich festschreibt, mündete.


Die Ergebnisse dieses umfassenden Diskussionsprozesses sind Basis für die Novellierung des 1987 im Oö. Landtag beschlossenen Oö. Kulturförderungsgesetzes. Die grundlegenden Inhalte und Aussagen dieses Gesetzes sollen auf Basis des "Kulturleitbildes Oberösterreich" neu formuliert werden.


Als wesentliche Punkte dieses Gesetzes sind anzuführen:

  • Neufassung der Präambel,
  • Aufnahme von weiblichen Bezeichnungen in den Gesetzestext,
  • Anpassung von einzelnen Bestimmungen an die geänderten Rahmenbedingungen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: