Weiterbestehen des Oö. Jugendschutzgesetzes nach dem 30. September 2011
Der Oö. Landtag hat am 9. Juni 2011 das Landesgesetz, mit dem das Oö. Jugendschutzgesetz 2001 geändert wird, beschlossen. Das Oö. Jugendschutzgesetz in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 90/2005, tritt mit 30. September 2011 außer Kraft. Um ein Weiterbestehen des Gesetzes zu ermöglichen, wird die Befristung aufgehoben.
Weiterführende Informationen
Das Oö. Jugendschutzgesetz 2001, LGBl. Nr. 93, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 90/2005, tritt mit 30. September 2011 außer Kraft. Um ein Weiterbestehen des Gesetzes zu ermöglichen, soll die Befristung aufgehoben werden.
Es sind zwar derzeit auch inhaltliche Änderungen des Oö. Jugendschutzgesetzes 2001 geplant, die jedoch nicht rechtzeitig vor dem 30. September 2011 realisiert werden können (z.B. technisches Notifikationsverfahren). Es muss daher zunächst die Weitergeltung des Gesetzes gesichert werden.