Anpassungen des Oö. Krankenanstaltengesetzes 1997
Der Oö. Landtag hat am 9. Juni 20111 Anpassungen des Oö. Krankenanstaltengesetzes 1997 insbesonders die Trennung und Neuregelung der Bestimmungen über die Errichtung und den Betrieb von bettenführenden Krankenanstalten und selbständigen Ambulatorien, Änderungen zur Ethikkommission, zum Arztbrief, berufsrechtliche Trennung von Ärzten und Zahnärzten und Berücksichtigung des neuen Sonderfachs Kinder- und Jugendpsychiatrie, beschlossen.
Weiterführende Informationen
Der Bund hat die Grundsatzbestimmungen des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 124/2009 und BGBl. I Nr. 61/2010 geändert. Dies erfordert Anpassungen des Oö. Krankenanstaltengesetzes 1997.
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzes sind anzuführen:
- Trennung der Bestimmungen über die Errichtung und den Betrieb von bettenführenden Krankenanstalten und selbständigen Ambulatorien
- Neuregelung der Bedarfsprüfung bei der Errichtung von bettenführenden Krankenanstalten und selbständigen Ambulatorien
- Änderungen der Bestimmungen über die Ethikkommission
- Anpassungen im Zusammenhang mit dem derzeitigen "Arztbrief"
- Berücksichtigung der berufsrechtlichen Trennung von Ärzten und Zahnärzten
- Berücksichtigung des neuen Sonderfachs Kinder- und Jugendpsychiatrie