Am 7. Juli 2011 wurde vom Oö. Landtag das Landesgesetz, mit dem das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz geändert wird, beschlossen. Bisherige Erfahrungen aus der Vollzugspraxis erfordern einige Änderungen und Anpassungen dieses Landesgesetzes, insbesondere erfolgt im Hinblick auf bereits bestehende Veranstaltungsstätten und Veranstaltungseinrichtungen eine Verbesserung.
Weiterführende Informationen
Verbesserungen aus den Erfahrungen der Vollzugspraxis insbesonders für bestehende Veranstaltungsstätten und Veranstaltungseinrichtungen
Das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz, LGBl. Nr. 78/2007, ist in seiner Stammfassung am 1. Jänner 2008 in Kraft getreten. Bisherige Erfahrungen aus der Vollzugspraxis erfordern einige Änderungen und Anpassungen dieses Landesgesetzes. So soll einerseits durch Präzisierung einzelner Bestimmungen eine Klarstellung erfolgen, andererseits aber auch die Vollziehbarkeit des Gesetzes, insbesondere im Hinblick auf bereits bestehende Veranstaltungsstätten und Veranstaltungseinrichtungen, verbessert werden.
In diesem Sinn wurden die Ausnahmen vom Geltungsbereich des Gesetzes, die Begriffsbestimmungen, die Verantwortlichkeit der Inhaberin bzw. des Inhabers einer Veranstaltungsstättenbewilligung sowie die Meldepflichten präzisiert.
Als wesentliche Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfs sind anzuführen:
- Präzisierung der Ausnahmebestimmungen
- Präzisierung der Begriffsbestimmungen
- Präzisierung der Verantwortlichkeit der Inhaberin bzw. des Inhabers einer Veranstaltungsstättenbewilligung
- Präzisierung der Meldepflichten
- Präzisierung der Behördenzuständigkeit