Rechtliche Informationen – Altablagerungen/Altstandorte, Verdachtsflächen und Altlasten

Informationen zum aktuellen Bundesrecht und häufig gestellten Fragen

Die Altlasten- und Verdachtsflächenproblematik ist eng mit der Entwicklung der modernen Industrie- und Konsumgesellschaft verknüpft, ebenso wie mit der Praxis der Abfallentsorgung in den letzten zwei bis drei Jahrzehnten, wie z. B. Hausmüllentsorgung in Gruben oder Geländemulden ohne Vorkehrungen zum Schutz des Grundwassers, und dem früher oft sorglosen Umgang mit Chemikalien und Produktionsmitteln in Industrie und Gewerbe.

Schadensfälle

Zahlreiche Schadensfälle haben in den letzten Jahren gezeigt, dass von aufgelassenen Deponien und Industriestandorten zum Teil erhebliche Gefährdungen für die Umwelt und letztlich auch für den Menschen ausgehen können.

Mögliche Gefährdungen:

  • Bodenverunreinigung, Beeinträchtigung der Bodenfunktion (z. B. Vegetationsschäden, Geländeabsenkungen) und dadurch eingeschränkte Nutzbarkeit
  • Grundwasser- und Gewässerverunreinigung, Gefahr für das Trinkwasser
  • Explosions- bzw. Erstickungsgefahr durch Deponiegas

Altlastensanierungsgesetz (ALSAG)

Mit dem Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) wurde eine Grundlage für die Bewältigung der Altlasten- und Verdachtsflächenproblematik geschaffen. Ziel dieses Gesetzes ist die Erfassung, Erkundung und Bewertung von Verdachtsflächen (Altablagerungen und Altstandorten), die Sicherung und Sanierung von Altlasten und die Finanzierung dieser Maßnahmen.

Finanzierung

Die Finanzierung der für die Erfassung, Erkundung und Bewertung von Verdachtsflächen (Altablagerungen und Altstandorten) erforderlichen Untersuchungen erfolgt durch öffentliche Mittel aus dem Altlastenbeitragsaufkommen.
Aufgrund der in der Regel hohen Kosten für die Sicherung/Sanierung von Altlasten mussten auch für die Verpflichteten ökonomische Anreize bzw. eine finanzielle Unterstützung aus Mitteln des Altlastenbeitragsaufkommens durch Bundesförderungen gemäß Umweltförderungsgesetz geschaffen werden. Oberstes Ziel dabei ist der nachhaltige Schutz von Leben und Umwelt.

Weiterführende Fachinformationen

Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht