Ausführungsbestimmungen mit der neuen ELWOG-Novelle 2012 geändert
Der Oö. Landtag hat mit Beschluss der Oö. ElWOG-Novelle 2012 am 19. April 2012 in Ausführung des Bundesgrundsatzgesetzes Bestimmungen betreffend die Verbraucherrechte, Entflechtungsvorschriften für Übertragungsnetzbetreiber, Änderungen des Verfahrens für Windkraftanlagen und sonstige Stromerzeugungsanlagen bzw. teilweise Bewilligungsfreistellung bestimmter Arten von kleinen Stromerzeugungsanlagen, Vorschriften betreffend die Ausarbeitung und die Überwachung von Netzentwicklungspläne und die Ausweitung der Überwachungsaufgaben der Landesregierung festgelegt.
Weiterführende Informationen
Die Europäische Union hat im Jahre 2009 das 3. Binnenmarktpaket verabschiedet. Dieses besteht aus folgenden Rechtsakten:
- Verordnung (EG) Nr. 713/2009 zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörde
- Verordnung (EG) Nr. 714/2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel
- Verordnung (EG) Nr. 715/2009, über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen
- Richtlinie 2009/72/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt
- Richtlinie 2009/73/EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt
Als innerstaatliche Umsetzungsmaßnahme erfolgte ua. durch den Bundesgrundsatzgesetzgeber eine Neuerlassung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010, BGBl. I Nr. 110.
In Ausführung dieses Bundesgrundsatzgesetzes soll durch das vorliegende Landesgesetz eine Novellierung des Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2006 erfolgen. Als wesentliche Änderungen sind anzuführen:
- Bestimmungen betreffend die weitere Stärkung und Absicherung der Verbraucherrechte;
- Verankerung weitergehender Entflechtungsvorschriften für Übertragungsnetzbetreiber;
- Änderungen des Regimes bezüglich Stromerzeugungsanlagen bzw. teilweise Bewilligungsfreistellung bestimmter Arten von kleinen Stromerzeugungsanlagen;
- Vorschriften betreffend die Ausarbeitung und die Überwachung der von Übertragungsnetzbetreibern zu erstellenden Netzentwicklungspläne;
- Ausweitung der Überwachungsaufgaben der Landesregierung.