Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflanzenschutzgesetz 2002 und das Oö. Bienenzuchtgesetz geändert werden

Anpassungen des Oö. Pflanzenschutzgesetzes und legistische Ergänzungen des oö. Bienenzuchtgesetzes
Der Oö. Landtag hat am 10. Mai 2012 die landesgesetzlichen Ausführungen zu den grundsatzgesetzlichen Bestimmungen des Bundes im Pflanzenschutzgesetz 2011 beschlossen.
Zudem wird eine legistische Ergänzung des Oö. Bienenzuchtgesetzes im Zusammenhang mit der B-VG-Novelle 2008 vorgenommen.

Weiterführende Informationen

Der Bund hat mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz 2010, BGBl. I Nr. 10/2011, ua. auch ein neues Pflanzenschutzgesetz 2011 erlassen. Darin werden die Vorschriften betreffend die Übertragung amtlicher Tätigkeiten, einschließlich der Durchführung von Laboruntersuchungen, an juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts präzisiert und an die Richtlinie 2009/143/EG angepasst. Weiters werden die phytosanitär relevanten Bestimmungen des Pflanzenschutzgrundsatzgesetzes als Grundsatzbestimmungen in das neue Pflanzenschutzgesetz 2011 integriert.

Das Oö. Pflanzenschutzgesetz 2002, das die landesgesetzlichen Ausführungen zu den grundsatzgesetzlichen Bestimmungen des Bundes im Bereich des Pflanzenschutzes enthält, ist daher an die neuen Grundsatzbestimmungen im Pflanzenschutzgesetz 2011 anzupassen.


Zudem soll bei dieser Gelegenheit eine legistische Ergänzung des Oö. Bienenzuchtgesetzes im Zusammenhang mit der B-VG-Novelle BGBl. I Nr. 2/2008 vorgenommen werden.

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