Stärkung der Finanzkraft der Gemeinden mit der Aufhebung des Oö. Grundsteuerbefreiungsgesetzes
Vom Oö. Landtag wurde am 14. Juni 2012 das Landesgesetz, mit dem das Grundsteuerbefreiungsgesetz aufgehoben wird beschlossen. Mit der Aufhebung des Gesetzes wird der immer stärkeren Aushöhlung der eigenen Steuerbasis der Gemeinden entgegengewirkt und eine Stärkung der Finanzkraft der Gemeinden bewirkt.
Weiterführende Informationen
Das Grundsteuerbefreiungsgesetz 1968, LGBl. Nr. 7, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 47/2000, stellt sich in Anbetracht der Motive für die Erlassung des Landesgesetzes im Jahr 1968 als nicht mehr zeitgemäß dar.
Mit der Aufhebung des Gesetzes wird der immer stärkeren Aushöhlung der eigenen Steuerbasis der Gemeinden entgegengewirkt und eine Stärkung der Finanzkraft der Gemeinden bewirkt.
Darüber hinaus wird beispielsweise auch in Niederösterreich seit 1. Jänner 2011 - durch Entfall des § 17 des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes 2005 - keine Grundsteuerbefreiung mehr gewährt.