Wesentlichen Anpassungen an die zwischenzeitig erfolgten Rechtsentwicklungen auf Bundesebene
Am 5. Juli 2012 wurde vom Oö. Landtag mit Beschluss der Oö. LKUFG-Novelle wesentliche Anpassungen, an die zwischenzeitig erfolgten Rechtsentwicklungen auf Bundesebene wie Neudefinition des Kreises der Angehörigen, (beitragsfreie) Mitversicherung in der Krankenversicherung für pflegende Angehörige ab der Pflegestufe 3 etc beschlossen.
Weiterführende Informationen
Das vorliegende Gesetz beinhaltet im Wesentlichen Anpassungen an die zwischenzeitig erfolgten Rechtsentwicklungen auf Bundesebene.
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzes sind anzuführen:
- Neudefinition des Kreises der Angehörigen;
- (beitragsfreie) Mitversicherung in der Krankenversicherung für pflegende Angehörige ab der Pflegestufe 3;
- Entfall des Zusatzbeitrags für Angehörige mit Pflegegeldbezug ab der Pflegestufe 3;
- Entfall der Voraussetzung der Kindererziehung oder Pflege des Mitglieds für die Möglichkeit der Angehörigeneigenschaft einer in Hausgemeinschaft lebenden Person;
- Ausweitung der Ausschlussbestimmungen bei der Angehörigeneigenschaft in grenzüberschreitenden Fällen; - Unfallversicherungsschutz für Mitglieder, die während einer Karenz an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen;
- Ausweitung der Kostenerstattung bei Organtransplantationen in grenzüberschreitenden Fällen;
- Legistische Anpassungen und Klarstellungen.