Landesgesetz, mit dem das Oö. Krankenanstaltengesetz 1997 geändert wird (Oö. KAG-Novelle 2012)

Neuregelung von effizienzfördernden Flexibilisierungsmöglichkeiten in Spitälern

Vom Oö. Landtag wurde am 5. Juli 2012 das die Oö. KAG-Novelle 2012 beschlossen. Der Bund hat das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten durch zwei Novellen geändert. Dabei wurde neben Einzelbereichen - wie Wartelistenregime oder Gewaltschutzgruppen - der umfassende Bereich der effizienzfördernden Flexibilisierungsmöglichkeiten in Spitälern geregelt, welche auch im Landes-Ausführungsgesetz umzusetzen sind.

Der Bund hat das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) durch zwei Novellen geändert (BGBl. I Nr. 69/2011 und BGBl. I Nr. 147/2011). Dabei wurde neben Einzelbereichen - wie Wartelistenregime oder Gewaltschutzgruppen - der umfassende Bereich der effizienzfördernden Flexibilisierungsmöglichkeiten in Spitälern geregelt. Diese Bestimmungen sind im Landes-Ausführungsgesetz umzusetzen.

 

Als wesentliche Punkte dieses Gesetzes sind anzuführen:

  • Verankerung der abgestuften Versorgung durch Akutkrankenanstalten und Definition von Leistungsbündeln, die den jeweiligen Versorgungsstufen zugeordnet sind;
  • Regelungen über prozessorientierte Organisations- und Betriebsformen;
  • Einführung eines transparenten Wartelistenregimes in den öffentlichen und privaten gemeinnützigen Krankenanstalten;
  • Etablierung einer Opferschutzgruppe für volljährige Betroffene häuslicher Gewalt;
  • Aufnahme eines Vertreters der Senioren in die Ethikkommission.