Trinkwasserversorgung: Maßnahmen bei Hochwasser oder Starkregenereignissen

Informationen zur Trinkwasserversorgung bei Hochwasser und Starkregenereignissen

Bei Starkregenereignissen ist auch mit einer Beeinträchtigung von Trinkwasserversorgungsanlagen zu rechnen. Solche Beeinträchtigungen können sich insbesondere durch den Eintritt von mikrobiologisch belastetem Wasser in die Versorgungsanlagen ergeben.

Dabei sind Verunreinigungen nicht nur bei offensichtlich überfluteten Anlagenteilen, sondern aufgrund der starken Regenfälle, auch bei Wasserspendern (z.B. Quellfassungen) abseits von Überflutungsgebieten möglich.

Bei Auftreten von Trübung, Färbungen, auffälligem Geruch oder Geschmack, massivem Schüttungsanstieg bei Quellen, ist eine Beeinträchtigung des Wassers in  mikrobiologischer Hinsicht wahrscheinlich.
Solche Wässer müssen einer laufenden Desinfektionsmaßnahme unterzogen werden oder dürfen nur in abgekochtem Zustand oder nur als Brauchwasser verwendet werden.

In diesen Fällen sind die Abnehmer in geeigneter Weise über entsprechende Vorsorgemaßnahmen (z.B. Abkochgebot, Verwendung nur als Brauchwasser ...) zu informieren.
Kontrolluntersuchungen zur Überprüfung der Trinkwasserqualität sind angezeigt.

Rechtliche Verantwortlichkeiten des Anlagenbetreibers:
Im Sinne der Trinkwasserverordnung (TWV) obliegen die Maßnahmen zur Sicherstellung und Überprüfung der Trinkwasserqualität, die Instandhaltung und -setzung einer Trinkwasserversorgungsanlage dem Betreiber der Wasserversorgungsanlage.

Demgemäß sind im Anlassfall aus Gründen der Sicherung der einwandfreien Beschaffenheit des Wassers zusätzliche Beprobungen erforderlich. Ebenso die rechtzeitige und nachweisliche Information aller Personen im Versorgungsgebiet über die Wasserqualität und erforderliche Nutzungseinschränkungen bei Überschreitungen von Parameterwerten, oder sonstigen Gefährdungen der Trinkwasserqualität.

In solchen Fällen ist auch die Trinkwasseraufsicht (trinkwasseraufsicht.post@ooe.gv.at, Tel.: 0732-7720-12482 oder 0732-7720-14895) zu informieren.

 

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

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