Landesgesetz, mit dem das Oö. Umweltschutzgesetz 1996 geändert wird (Oö. Umweltschutzgesetz-Novelle 2013)

Neue inhaltliche Anpassungen durch die Einrichtung der oö. Zukunftsakademie

 

Der Oö. Landtag hat am 7. November 2013 mit Beschluss der Oö. Umweltschutzgesetz-Novelle unter anderen inhaltliche Anpassungen durch die mit 1. Jänner 2011 durchgeführte Auflösung der "Oö. Akademie für Umwelt und Natur (UAk)" und Einrichtung der "Oö. Zukunftsakademie (ZAK)" beschlossen.

Weiterführende Informationen

Mit 1. Jänner 2011 wurde die "Oö. Akademie für Umwelt und Natur (UAk)" durch Organisationsverfügung aufgelöst und die "Oö. Zukunftsakademie (ZAK)" eingerichtet. Mit der vorliegenden Novelle wird das Oö. Umweltschutzgesetz 1996 inhaltlich angepasst.


Mit der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 wurde ein neues europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR) anstelle des bisher bestehenden europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER) geschaffen. Zur Implementierung der Vorschriften dieser Verordnung soll durch eine Änderung des Oö. Umweltschutzgesetzes 1996 eine jährliche Berichtspflicht für Betreiber von IPPC-Anlagen, für die eine Genehmigung nach den Bestimmungen dieses Landesgesetzes erforderlich ist, angeordnet werden.


Im Rahmen des Oö. Reformprojekts 2010 wurden zahlreiche Einsparungsvorschläge zu behördlichen Betriebsanlagenverfahren getätigt. In Umsetzung eines dieser Vorschläge soll die Behördenzuständigkeit für IPPC-Anlagen, die landesrechtlichen Regelungen unterliegen, von den Bezirkshauptmannschaften zur Landesregierung verlagert werden.


Die Novelle enthält weiters die in Folge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, erforderlichen Anpassungen, welche jeweils ab 1. Jänner 2014 vorgesehen sein müssen.

 
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Normierung einer Berichtspflicht für Betreiber von IPPC-Anlagen zur Implementierung der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (E-PRTR-VO); 
  • Übertragung der Zuständigkeit für IPPC-Anlagen und Seveso II-Betriebe, die dem Anwendungsbereich des Oö. Umweltschutzgesetzes 1996 unterliegen, von den Bezirksverwaltungsbehörden an die Landesregierung;
  • Anpassung des Oö. Umweltschutzgesetzes 1996 an die Auflösung der Oö. Akademie für Umwelt und Natur;
  • Reduzierung der Anzahl der verpflichtenden Sitzungen des Umweltbeirats auf eine Sitzung pro Kalenderjahr;
  • Inhaltliche Abstimmung des Landes-Umweltberichts mit dem Landesumweltprogramm;
  • Anpassung an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012.