Dienstrechtliche Anpassung für Fachkräfte in Krabbelstuben
Der Oö. Landtag hat am 13. März 2014 ein Oö. Kinderbetreuungs-Dienstrechtsänderungsgesetz 2014 beschlossen. Darin beinhaltet ist die Vereinheitlichung der Bestimmungen für alle Kinderbetreuungseinrichtungen durch das Oö. KBG, die auch eine dienstrechtliche Anpassung für Fachkräfte in Krabbelstuben. Gleichzeitig sollen die besoldungsrechtlichen Bestimmungen für pädagogische Fachkräfte an jene der Gemeindebediensteten im neuen Schema angenähert werden.
Weiterführende Informationen
Die Vereinheitlichung der Bestimmungen für alle Kinderbetreuungseinrichtungen im Oö. Kinderbetreuungsgesetz (Oö. KBG) erfordert auch eine dienstrechtliche Anpassung für pädagogische Fachkräfte in Krabbelstuben. Gleichzeitig sollen die besoldungsrechtlichen Bestimmungen für pädagogische Fachkräfte an jene der Gemeindebediensteten im "neuen" Gehaltsschema angenähert werden. Die höheren Einstiegsgehälter sollen eine Motivation für Absolventinnen und verstärkt Absolventen der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik für einen Berufseinstieg sein.
Als wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sind daher anzuführen:
- Neuerlassung des Oö. Kinderbetreuungs-Dienstgesetzes 2014 unter Entfall des Oö. Kindergärten- und Horte-Dienstgesetzes:
- Aufnahme der pädagogischen Fachkräfte in Krabbelstuben;
- Übernahme der Bestimmungen aus dem Oö. Kindergärten- und Horte-Dienstgesetz (Oö. KHDG) über das fachliche Anstellungserfordernis und der besonderen Bestimmungen über die Dienstzeit und Anpassung an die aktuelle Rechtslage;
- legistische Anpassungen sowie Vereinfachungen.
- Oö. GemeindebedienstetenG 2001 und Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz 2002:
- Schaffung eines neuen Gehaltsschemas für pädagog. Fachkräfte und Kinderbetreuungseinrichtungen in dieses neue Gehaltsschema