Weiterführende Informationen
Dieses Landesgesetz dient der Ausführung der durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 157/2013 erfolgten Novellierung der grundsatzgesetzlichen Bestimmungen des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG) im Oö. LFBAG 1991.
Als wesentliche Punkte dieses Gesetzes sind anzuführen:
- Einführung eines neuen Lehrberufs in der "Biomassenproduktion und land- und forstwirtschaftlichen Bioenergiegewinnung" in der Land- und Forstwirtschaft;
- Änderungen beim Ersatz der Facharbeiterinnen- bzw. Facharbeiterprüfung sowie der Zulassung zur Facharbeiterinnen- bzw. Facharbeiterprüfung und Meisterinnen- bzw. Meisterprüfung.